Auch wenn es schwerfällt: Beschäftigen Sie sich unbedingt mit der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. Denn nur mit dem Wissen um den Studienverlauf, die Prüfungsanforderungen und sonstige Regeln können Sie Ihr Studium sinnvoll planen und die zahlreichen Aufgaben, die vor Ihnen liegen, in der vorgesehenen Zeit bewältigen. Sie müssen sich auch nicht allein durch den Paragrafendschungel quälen: An allen Hochschulen gibt es Beraterinnen und Berater, die über die einzelnen Studiengänge informieren und Ihre Fragen beantworten.
Module und ECTS-Credits
Bachelorstudiengänge dauern meist sechs, gelegentlich auch sieben oder acht Semester. Sie bestehen aus Modulen, die meist mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden. Haben Sie alle Leistungen eines Moduls erbracht und die dazugehörige Prüfung bestanden, erhalten Sie eine bestimmte Anzahl an ECTS-Credits (cr). Pro Semester können und müssen Sie 30 cr erwerben. In einem sechssemestrigen Bachelorstudiengang kommen Sie folglich auf insgesamt 180 cr. Wollen Sie Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen, müssen Sie einen Zeitaufwand von durchschnittlich (mindestens) 40 Wochenstunden einplanen. Welche Studienleistungen und Prüfungen Sie im Einzelnen während der drei Studienjahre erbringen bzw. bestehen müssen, ergibt sich aus Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Inhaltlich werden Ihnen neben Fachkenntnissen (beim Mono-Bachelor in einem Fach und beim Kombinations-Bachelor in mindestens zwei Fächern) auch Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen vermittelt. Der Unterricht findet u. a. in Vorlesungen, Übungen und Seminaren statt.
Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit
Jedes Semester besteht aus einer Zeit, in welcher der Lehrbetrieb der Hochschule läuft (Vorlesungszeit) und einer vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien), in der z. B. (Wiederholungs-) Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen, Praktika und Blocklehrveranstaltungen sowie ggf. Hausarbeiten und das Anfertigen von Referaten auf dem Programm stehen. Zeit für Urlaub und/oder zum Geldverdienen ist natürlich auch, aber häufig nicht in dem Umfang, wie manch einer vermutet.
Prüfungen und Bachelorarbeit
Das Studium endet mit einer schriftlichen Bachelorarbeit. Eine Abschlussprüfung ist dagegen nicht vorgesehen. Vielmehr werden alle Prüfungen studienbegleitend als Modulprüfungen absolviert. Die Folge ist, dass die Noten aller Prüfungen vom ersten Semester an in die Endnote eingehen: „Durchhänger“ während einzelner Semester wirken sich deshalb unmittelbar auf die Bachelorabschlussnote aus.
Besonderheiten gelten bei Studiengängen wie Jura und Medizin. Das klassische Jurastudium z. B. wurde zwar hier und da mittlerweile modularisiert (z. B. an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin). Sein Ziel ist jedoch nach wie vor nicht der Bachelorabschluss, sondern die Erste juristische Prüfung, eine Mischform aus universitärer und staatlicher Prüfung.
Studienunterbrechung
Können Sie sich über längere Zeit nicht in vollem Umfang Ihrem Studium widmen, sollten Sie ein Urlaubssemester einlegen und ganz offiziell pausieren. Bewilligt wird Ihr Urlaubsantrag allerdings nur dann, wenn Sie einen Beurlaubungsgrund angeben, der nach der Satzung/Einschreibordnung Ihrer Hochschule anerkannt ist.
Beratung
Mit Fragen zur Studienorganisation und zu Prüfungen speziell in Ihrem Studiengang können Sie sich an die Studienfachberatung an Ihrer Fakultät oder Ihrem Institut wenden. Meist ist die Studienfachberatung eine Stelle innerhalb der Verwaltung. Darüber hinaus gibt es Hochschullehrer, die Ihnen beratend zur Seite stehen, wenn es um inhaltliche Anforderungen des Studienfachs geht.
Ausgewählte Links
Studienfachberatungen und Prüfungsausschüsse (Humboldt-Universität zu Berlin)
Studienfachberatung (Universität Potsdam)
Studienfachberatung (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
Beurlaubung (Technische Universität Berlin)
Urlaubssemester – FAQ (Studis Online)





