Nach dem Bachelorabschluss haben Sie in der Regel verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich einen Job suchen und ins Berufsleben einsteigen oder noch ein Masterstudium absolvieren, sei es im unmittelbaren Anschluss an das Bachelorstudium oder zu einem späteren Zeitpunkt. Masterstudiengänge dauern meist zwei, drei oder vier Semester und werden an allen Hochschultypen angeboten. Auch können Sie den Master im Ausland absolvieren.
Gründe für ein Masterstudium
Bei manchen Studiengängen ist der Masterabschluss zwingend erforderlich, um den angestrebten Beruf ausüben zu können (Beispiel: Lehramt). Hier kommen Sie also um das Masterstudium nicht herum. Das ist bei den meisten anderen Studiengängen/Berufen anders. Hier kann es ganz unterschiedliche Gründe dafür geben, noch einen Masterabschluss zu machen. In erster Linie entscheiden Ihr fachliches Interesse sowie Ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse, aber natürlich spielen auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes eine Rolle. So eröffnet Ihnen der Masterabschluss beispielsweise den Zugang zu Arbeitsstellen mit Führungs-, Leitungs- und Personalverantwortung sowie zum höheren öffentlichen Dienst. Wollen Sie promovieren, so ist in der Regel ebenfalls ein Masterabschluss erforderlich.
Kategorien von Masterstudiengängen
Masterstudiengänge setzen stets einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus. Je nachdem, ob die Bewerber darüber hinaus Berufserfahrung mitbringen müssen oder nicht, werden zwei Kategorien von Studiengängen unterschieden: konsekutive und weiterbildende.
Konsekutive Masterstudiengänge sind für Hochschulabsolventen ohne Berufspraxis gedacht, welche die Inhalte ihres Bachelorstudiums fortführen, vertiefen oder erweitern wollen. Dabei können sie sich entweder für einen Masterstudiengang entscheiden, der vorwiegend forschungsorientiert ausgerichtet ist oder die praktische Anwendung in den Vordergrund stellt. In der Regel schließt das Studium unmittelbar an das Bachelorstudium an. Möglich ist aber auch eine spätere Bewerbung.
Bislang umfasste die Kategorie der konsekutiven Masterstudiengänge nur solche Studiengänge, die Bachelorabschlüsse eines bestimmten Fachgebiets voraussetzen. Konnten sich dagegen Bachelorabsolventen aus ganz unterschiedlichen Fachgebieten bewerben, sprach man von nichtkonsekutiven Masterstudiengängen. Nach einem Beschlusses der Kultusministerkonferenz von Anfang 2010 wurde diese Unterscheidung mittlerweile vielerorts abgeschafft und die Kategorie der konsekutiven Masterstudiengänge erweitert. Auch das Berliner Hochschulgesetz hat man im Mai 2011 entsprechend geändert, geblieben sind aber zwei Kategorien von konsekutiven Masterstudiengängen, die den bisherigen konsekutiven und nichtkonsekutiven Studiengängen entsprechen. In Brandenburg tauchte der Begriff der nichtkonsekutiven Masterstudiengänge schon vor dem Beschluss der Kultusminister nicht im Hochschulgesetz auf.
Bei weiterbildenden Masterstudiengängen wird von den Bewerbern erwartet, dass sie nach ihrem ersten Hochschulabschluss mindestens ein Jahr qualifizierte berufspraktische Erfahrung gesammelt haben. An diese Erfahrung knüpft das Ausbildungskonzept an und stellt Bezüge zu bestimmten beruflichen Praxisfeldern her.
Voraussetzungen
Außer einem geeigneten Bachelorabschluss bzw. einem Äquivalent (z. B. Diplom, Magister, Master, Staatsexamen) und - bei weiterbildenden Masterstudiengängen - einer anschließenden qualifizierten Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, werden für ein Masterstudium immer häufiger zusätzliche Nachweise verlangt. Insbesondere Sprachkenntnisse sind als Zugangsvoraussetzung anzutreffen. In Berlin sind nach der Reform des Hochschulgesetzes im Mai 2011 weitergehende Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen allerdings nur noch für konsekutive Masterstudiengänge zulässig, die auf Bachelorstudiengängen eines bestimmten Fachgebiets aufbauen. Voraussetzung ist, dass die zusätzlichen Voraussetzungen wegen spezieller fachlicher Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs nachweislich erforderlich sind.
Bewerbung und Zulassung
Für Masterstudiengänge ist stets eine Bewerbung erforderlich. Angaben zu den einzureichenden Unterlagen, den Kriterien der Bewerberauswahl und dem Ablauf des Zulassungsverfahrens sind in der Regel auf den Webseiten der Hochschulen zu finden. Bewerben können sich auch Studierende, die zwar noch nicht über einen Bachelorabschluss verfügen, bei denen aber aufgrund der bisherigen Studienleistungen zu erwarten ist, dass sie ihn vor Beginn des Masterstudiums erlangen werden und auch alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
An den öffentlichen Hochschulen in Berlin werden in konsekutiven (und nichtkonsekutiven) Masterstudiengängen bis zu 80% der Studienplätze aufgrund eines Auswahlverfahrens der Hochschulen vergeben. 20% der Studienplätze müssen dagegen über das Kriterium Wartezeit besetzt werden. Für weiterbildende Masterstudiengänge ist keine Quote für eine Wartezeitzulassung vorgesehen. In Brandenburg gibt es dagegen keine einheitlichen Vorschriften für die Zulassung. Die Studienplätze für Masterstudiengänge werden vielmehr nach Kriterien vergeben, die in Satzungen der einzelnen Hochschulen bzw. Fächer niedergelegt sind. Für jeden Masterstudiengang an Brandenburger Hochschulen können daher andere Zulassungsbedingungen gelten.
Kosten
In Berlin und Brandenburg sind konsekutive Masterstudiengänge immer gebührenfrei. In Berlin gilt dies auch für nichtkonsekutive Masterstudiengänge, sofern es sie noch gibt. Für weiterbildende Masterstudiengänge werden dagegen in beiden Ländern Gebühren erhoben. Ihre Höhe variiert nicht nur von Hochschule zu Hochschule, sondern auch innerhalb einer Hochschule von Studiengang zu Studiengang in teilweise erheblichem Umfang.
Finanzierung
BAföG können Sie beantragen, sofern der Bachelorabschluss bisher Ihr einziger Hochschulabschluss ist, Sie das Masterstudium als Vollzeitstudium absolvieren und bei Beginn des Studiums noch nicht 35 Jahre alt sind. Bleiben Sie innerhalb der EU, ist auch eine Förderung des kompletten Studiums im Ausland möglich (s. Auslands-BAföG). Ansonsten können Sie sich natürlich um ein Stipendium bemühen. Auch der Bildungskredit kommt als Finanzierungsmöglichkeit in Betracht.
Beratung
Allgemeine Fragen zum Masterstudium beantworten die Studienberatungsstellen der Hochschulen. Interessieren Sie sich für einen bestimmten Studiengang, finden Sie über die Webseiten der Hochschulen meist einen konkreten Ansprechpartner. Ansonsten sind Sie bei der zuständigen Studienfachberatung richtig.
Ausgewählte Links
Masterstudiengänge der Freien Universität Berlin
Masterstudium: Bewerbung und Immatrikulation (Universität Potsdam)
Fragen und Antworten zum Master (Hochschulrektorenkonferenz)
BAföG-Förderung beim Masterstudium (Studis Online)
Beschluss zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 4.2.2010 (Kultusministerkonferenz, PDF, 45 KB))





