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Masterstudium

Nach dem Bachelorabschluss haben Sie in der Regel verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich einen Job suchen und ins Berufsleben einsteigen oder noch ein Masterstudium absolvieren, sei es im unmittelbaren Anschluss an das Bachelorstudium oder zu einem späteren Zeitpunkt. Masterstudiengänge dauern meist zwei, drei oder vier Semester und werden an allen Hochschultypen angeboten. Auch können Sie den Master im Ausland absolvieren.

Gründe für ein Masterstudium

Bei manchen Studiengängen ist der Masterabschluss zwingend erforderlich, um den angestrebten Beruf ausüben zu können (Beispiel: Lehramt). Hier kommen Sie also um das Masterstudium nicht herum. Das ist bei den meisten anderen Studiengängen/Berufen anders. Hier kann es ganz unterschiedliche Gründe dafür geben, noch einen Masterabschluss zu machen. In erster Linie entscheiden Ihr fachliches Interesse sowie Ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse, aber natürlich spielen auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes eine Rolle. So eröffnet Ihnen der Masterabschluss beispielsweise den Zugang zu Arbeitsstellen mit Führungs-, Leitungs- und Personalverantwortung sowie zum höheren öffentlichen Dienst. Wollen Sie promovieren, so ist in der Regel ebenfalls ein Masterabschluss erforderlich.

Kategorien von Masterstudiengängen

Drei Kategorien von Masterstudiengängen sind zu unterscheiden: konsekutive, nichtkonsekutive und weiterbildende. Konsekutive Masterstudiengänge knüpfen ausschließlich an Bachelorabschlüsse eines bestimmten Fachgebietes an und führen dieses inhaltlich fort, vertiefen oder erweitern es. Nichtkonsekutive Masterstudiengänge bauen dagegen nicht auf bestimmten Fächern auf. Ihre Gegenstände liegen vielmehr „quer“ zu den einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen und können daher mit ganz unterschiedlichen Bachelorabschlüssen studiert werden. Beide Arten von Masterstudiengängen sind entweder vorwiegend forschungs- oder anwendungsorientiert konzipiert. Die dritte Studiengangskategorie bilden die weiterbildenden Masterstudiengänge. Sie setzen meist Berufserfahrung voraus und stellen Bezüge zu bestimmten beruflichen Praxisfeldern her.

Hinweis: Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von Anfang 2010 sollen die nichtkonsekutiven Masterstudiengänge künftig mit den konsekutiven unter einer Kategorie zusammengefasst werden. Den Ländern wird aber die Möglichkeit eingeräumt, von der neuen Regelung abweichen.

Voraussetzungen

Außer einem geeigneten Bachelorabschluss bzw. einem Äquivalent (z. B. Diplom, Magister, Master, Staatsexamen) werden für ein Masterstudium immer häufiger zusätzliche Nachweise verlangt. Insbesondere Sprachkenntnisse sind als Zugangsvoraussetzung anzutreffen.

Bewerbung und Zulassung

Für Masterstudiengänge ist stets eine Bewerbung erforderlich. Angaben zu den einzureichenden Unterlagen, den Kriterien der Bewerberauswahl und dem Ablauf des Zulassungsverfahrens sind in der Regel auf den Webseiten der Hochschulen zu finden. An den öffentlichen Hochschulen in Berlin werden in konsekutiven und nichtkonsekutiven Masterstudiengängen bis zu 80% der Studienplätze aufgrund eines Auswahlverfahrens der Hochschulen vergeben. 20% der Studienplätze müssen dagegen über das Kriterium Wartezeit besetzt werden. Für weiterbildende Masterstudiengänge ist keine Quote für eine Wartezeitzulassung vorgesehen. In Brandenburg gibt es dagegen keine einheitlichen Vorschriften für die Zulassung. Die Studienplätze für Masterstudiengänge werden vielmehr nach Kriterien vergeben, die in Satzungen der einzelnen Hochschulen bzw. Fächer niedergelegt sind. Für jeden Masterstudiengang an Brandenburger Hochschulen können daher andere Zulassungsbedingungen gelten.

Kosten

In Berlin und Brandenburg sind konsekutive Masterstudiengänge immer gebührenfrei. In Berlin gilt dies auch für nichtkonsekutive Masterstudiengänge. Für weiterbildende Masterstudiengänge werden dagegen in beiden Ländern Gebühren erhoben. Ihre Höhe variiert nicht nur von Hochschule zu Hochschule, sondern auch innerhalb einer Hochschule von Studiengang zu Studiengang in teilweise erheblichem Umfang.

Finanzierung

BAföG können Sie beantragen, sofern der Bachelorabschluss bisher Ihr einziger Hochschulabschluss ist, Sie das Masterstudium als Vollzeitstudium absolvieren und bei Beginn des Studiums noch nicht 30 Jahre alt sind. Bleiben Sie innerhalb der EU, ist auch eine Förderung des kompletten Studiums im Ausland möglich (s. Auslands-BAföG). Ansonsten können Sie sich natürlich um ein Stipendium bemühen. Auch der Bildungskredit kommt als Finanzierungsmöglichkeit in Betracht.

Beratung

Allgemeine Fragen zum Masterstudium beantworten die Studienberatungsstellen der Hochschulen. Interessieren Sie sich für einen bestimmten Studiengang, finden Sie über die Webseiten der Hochschulen meist einen konkreten Ansprechpartner. Ansonsten sind Sie bei der zuständigen Studienfachberatung richtig.

 
Ausgewählte Links

Masterstudiengänge der Freien Universität Berlin
Masterstudium: Bewerbung und Immatrikulation (Universität Potsdam)
Fragen und Antworten zum Master (Hochschulrektorenkonferenz)
BAföG-Förderung beim Masterstudium (Studis Online)

 


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