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Praktika

In vielen Studiengängen sind neben dem Unterricht an der Hochschule auch praktische Ausbildungszeiten vorgesehen. So erhalten Sie frühzeitig einen Einblick in die Berufspraxis, können Fachwissen anwenden und Ihre Fähigkeiten erproben. Ein „echtes“ Praktikum findet immer unter fachlicher Anleitung statt.

Zweck

Stets geht es bei Praktika darum, dass Sie dazulernen, sich beruflich orientieren und ausprobieren. Darüber hinaus schärfen Sie mit der Wahl Ihrer Praktikumsstellen Ihr berufliches Profil und haben die Möglichkeit, erste Kontakte zu Arbeitskollegen zu knüpfen. Bei Auslandspraktika trainieren Sie außerdem Ihre Sprachkenntnisse und können praktische Erfahrungen in einem anderen kulturellen Umfeld sammeln. All das bereichert nicht nur Sie selbst, sondern kann auch für spätere Bewerbungen durchaus von Vorteil sein.

Pflichtpraktika und freiwillige Praktika

Sieht Ihre Studienordnung ein Praktikum zwingend vor, so handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Meistens müssen Pflichtpraktika während der Studienzeit absolviert werden, z. B. als mehrwöchiges Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit oder in Form eines Praxissemesters. Ob Sie das Praktikum im In- oder Ausland ableisten, ist in der Regel Ihnen überlassen. In manchen Studiengängen sind auch Praktika vor Beginn des Studiums (Vorpraktikum) oder nach dessen Abschluss (Berufspraktikum, Anerkennungsjahr) vorgesehen. Bei einem freiwilligen Praktikum unterliegen Sie dagegen keinen besonderen Vorgaben durch die Hochschule. Die Unterscheidung von Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika ist vor allem für deren Finanzierung und die Sozialversicherung von Bedeutung.

Praktikumsplatz suchen

Eine gute Praktikumsstelle zu finden ist nicht ganz leicht. Nehmen Sie sich deshalb ausreichend Zeit für die Suche und seien Sie zugleich auf der Hut: Häufig werden Praktikanten nämlich auch als billige Arbeitskräfte missbraucht. Skeptisch werden sollten Sie vor allem immer dann, wenn an die Bewerber/innen hohe Erwartungen gestellt werden, man ihnen im Gegenzug aber weder eine Vergütung noch eine fachliche Anleitung anbietet. Im Internet finden Sie zahlreiche Praktikumsbörsen, häufig sogar auf den Webseiten der Hochschulen. In einigen Fällen gibt es in den Fachbereichen auch spezielle Praktikumsbüros, die Plätze vermitteln. Darüber hinaus können Sie in Ihrer Hochschule nach Angeboten an Schwarzen Brettern Ausschau halten oder den Kleinanzeigenmarkt von Stadtmagazinen durchforsten. Unter Umständen führt auch eine Initiativbewerbung zum Erfolg.

Finanzierung

Die Chance auf eine Vergütung ist bei einem Praktikum in der Regel leider gering. Wenn Sie Glück haben, wird Ihnen jedoch ein Taschengeld gezahlt. Ansonsten müssen Sie auf andere Geldquellen zurückgreifen. BAföG gibt es nur für ein Pflichtpraktikum (vor oder während des Studiums). Ein freiwilliges Praktikum ist dagegen nicht förderungsfähig. Bekommen Sie allerdings wegen Ihres Studiums ohnehin BAföG und absolvieren Sie das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit, steht dies Ihrer Förderung auch nicht entgegen. Beachten Sie, dass eine Praktikumsvergütung immer auf den BAföG-Bedarf angerechnet wird (s. Praktika [BAföG]). Für ein Auslands-Praktikum können Sie Auslands-BAföG beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld besteht während eines Praktikums weiter fort, weil Sie sich „in Ausbildung“ befinden. Das gilt auch für ein freiwilliges Praktikum. Müssen Sie wohl oder übel ein Darlehen aufnehmen, um ein Praktikum zu finanzieren, sollten Sie es als erstes mit dem Bildungskredit versuchen, da dieser besonders zinsgünstig ist. Auslandspraktika werden häufig mit Stipendien gefördert, die insbesondere der DAAD vergibt.

Sozialversicherung (Inland)

Bei einem Pflichtpraktikum vor dem Studium sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, und zwar unabhängig davon, ob Sie eine Vergütung erhalten oder nicht. Bekommen Sie kein Geld, müssen Sie für die Versicherungsbeiträge allein aufkommen. Die Beitragshöhe ist in diesem Fall die gleiche wie bei der studentischen Pflichtversicherung. Sind Sie familienversichert, so geht diese Versicherung vor und Sie müssen keine Beiträge zahlen. Bei einem Verdienst von weniger als 325 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge allein. Liegt der Verdienst über dieser Grenze, teilen Sie sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber. Bei einem freiwilligen Praktikum vor dem Studium gilt das Gleiche wie fürs Jobben vor dem Studium: Sie sind also entweder wegen einer geringfügigen Beschäftigung von der Versicherungspflicht befreit oder teilen sich die Beiträge jeweils mit dem Arbeitgeber.

Absolvieren Sie während Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum, so sind Sie in keinem Zweig der Sozialversicherung versicherungspflichtig. (Es besteht jedoch eine Versicherungspflicht als Studentin bzw.Student, sofern Sie nicht familienversichert sind.) Für ein freiwilliges Praktikum während des Studiums gilt dagegen das Gleiche wie fürs Jobben während des Studiums. Sie sind also nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig (s. Werkstudentenprivileg). Nur wenn das Praktikum einer geringfügigen Beschäftigung gleichgestellt ist, sind Sie von der Versicherungspflicht befreit. Hier gilt gegenüber Jobs die Besonderheit, dass auch der Arbeitgeber keinen Pauschbetrag in die Rentenversicherung einzahlen muss.

Bei einem verpflichtenden Berufspraktikum nach dem Studium werden Sie normalerweise als Arbeitnehmer eingestellt, sind also voll versicherungspflichtig, sofern Sie nicht gerade Beamter im öffentlichen Dienst sind. Bei freiwilligen Praktika nach dem Studium gilt das Gleiche wie für Jobs nach dem Studium.

Zeugnis

Ein Zeugnis ist auch bei Praktika von großer Bedeutung. Schließlich haben Sie nur so die Chance, erste berufliche Erfahrungen bei Bewerbungen nachzuweisen. Einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses haben Sie bei Pflichtpraktika allerdings nur dann, wenn Ihre Studienordnung dies ausdrücklich vorsieht. Ein Praktikumszeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (einfaches Zeugnis). Auf Ihren Wunsch hin sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen (qualifiziertes Zeugnis).

Beratung

Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz und beim Verfassen von Bewerbungen für Praktika unterstützt Sie der Career Service Ihrer Hochschule.

Ausgewählte Links

Job- und Praktikumsbörse (Freie Universität Berlin)
Praktikumsbörse (Studienberatung Niedersachsen)
Bewerbung für ein Praktikum (Universität Münster)
Informationen zum Auslandspraktikum (Universität Potsdam)
Linksammlung: Praktikum im Ausland (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
Praktika: Hinweise zum BAföG, Kindergeld und zur Sozialversicherung (Studis Online)
Informationen zum Praktikum (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
"EU-Parlament will unbezahlte Praktika abschaffen" (Bildungsklick)

Wissenschaftliches zum Thema

Studien über Praktika in Deutschland (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Studien über Praktika in Europa (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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