Sie haben einen Bachelorabschluss und möchten an einer Berliner oder Brandenburger Hochschule weiterführend studieren? Da auch für Masterstudiengänge im Regelfall Zulassungsbeschränkungen gelten, müssen Sie sich innerhalb bestimmter Fristen mit den notwendigen Nachweisen bewerben. Für die Zulassung zu Masterstudiengängen gelten in Berlin und Brandenburg unterschiedliche landesrechtliche Regelungen:
An den öffentlichen Hochschulen in Berlin können in konsekutiven Masterstudiengängen ebenso wie in nichtkonsekutiven Masterstudiengängen bis zu 80% der Studienplätze aufgrund eines Auswahlverfahrens der Hochschulen vergeben werden. 20% der Studienplätze müssen dagegen über Wartezeit vergeben werden. Für die (in der Regel gebührenpflichtigen) weiterbildenden Masterstudiengänge ist keine Quote für eine Wartezeitzulassung vorgesehen.
In Brandenburg gibt es dagegen keine einheitlichen landesweiten Vorschriften. Die Studienplätze für Masterstudiengänge werden nach Kriterien vergeben, die in Satzungen der einzelnen Hochschulen bzw. Fächer niedergelegt sind. Für jeden Masterstudiengang an Brandenburger Hochschulen können daher andere Zulassungsbedingungen gelten.
Schon bei den Bachelorstudiengängen gibt es große organisatorische und inhaltliche Unterschiede zwischen den Studienprogrammen der einzelnen Hochschulen, und bei den Masterstudiengängen steigert sich die Vielfalt noch einmal. Masterstudiengänge werden nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen und an künstlerischen Hochschulen angeboten. Sie können generalistisch konzipiert oder eng auf ein bestimmtes Fachgebiet ausgelegt sein und werden auch danach unterschieden, ob sie „stärker anwendungsorientiert“ oder „stärker forschungsorientiert“ sind.
Während die Bachelorabschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen formal gleichwertig sind, ist ein Masterabschluss einer Fachhochschule einem universitären Masterabschluss dann gleichwertig, wenn im Rahmen seiner Akkreditierung eine so genannte „Zusatzakkreditierung“ vorgenommen wurde. In diesen Fällen eröffnen auch die Masterabschlüsse der Fachhochschulen den Zugang zum höheren öffentlichen Dienst.
Ausgewählte Links
Freie Universität Berlin
Universität Potsdam
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)




