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Bachelor und Master

Im Zuge des europaweiten Bologna-Prozesses ist in Deutschland ein gestuftes Studiensystem mit neuen Studienabschlüssen eingeführt worden. Zunächst wird in fast allen Fächern nach einem drei- bis vierjährigen Studium ein berufsqualifizierender erster Hochschulabschluss in Gestalt eines Bachelorabschlusses erworben. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass das Studium mit einem ein- bis zweijährigen weiterführenden Masterstudiengang fortgesetzt und damit auf dem Niveau der traditionellen Diplom-, Magister- oder Staatsprüfungen abgeschlossen werden kann.

Bachelorstudiengänge werden in zwei Varianten angeboten: Bei Mono-Bachelorstudiengängen schreibt man sich nur für ein Fach ein, bei Kombinations-Bachelorstudiengängen dagegen für zwei oder drei Fächer. Der Gesamtumfang des Studiums ist davon unabhängig und in beiden Fällen gleich.

Die auf den Bachelorabschlüssen aufbauenden Masterstudiengänge werden in drei unterschiedlichen Formen angeboten: Konsekutive Masterstudiengänge führen das Studium im gleichen oder einem eng verwandten Fach fort; nichtkonsekutive Masterstudiengänge sprechen dagegen Absolventinnen und Absolventen unterschiedlicher Fächer an und haben eher fachübergreifende Themen. Weder für Bachelor- noch für die genannten Masterstudiengänge werden derzeit an den öffentlichen Hochschulen der Länder Berlin und Brandenburg Studiengebühren erhoben.

Weiterbildende Masterstudiengänge sind dagegen für Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Berufserfahrung bestimmt und auch an öffentlichen Hochschulen meist gebührenpflichtig. Die Gebühren können im Einzellfall mehrere tausend Euro pro Semester betragen.

Keine große Bedeutung mehr haben Diplomstudiengänge; sie werden in den Ländern Berlin und Brandenburg nur noch in wenigen Ausnahmefällen angeboten. Ein Studienbeginn in Magisterstudiengängen ist an den Hochschulen der Region überhaupt nicht mehr möglich. Die Studiengänge Lebensmittelchemie, Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie werden bundesweit wie bisher mit einem Staatsexamen, das Fach Rechtswissenschaft dagegen mit der 1. juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Angehende Lehrinnen und Lehrer legen dagegen in Berlin und Brandenburg keine 1. Staatsprüfung mehr ab, sondern absolvieren zunächst einen Bachelorstudiengang und anschließend einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang.

Die dritte Phase des neuen gestuften Studiensystems ist der Promotion gewidmet. Durch die Promotion weisen Sie die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit nach und erhalten einen Doktorgrad. Die Promotion ist nur an Universitäten möglich. Bewerben können Sie sich in der Regel mit einem geeigneten Masterabschluss, aber auch besonders befähigte Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen bzw. von Fachhochschulen können zu Promotionsverfahren zugelassen werden.

Ausgewählte Links

Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 1
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 2
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Zeit-Online
Spiegel-Online

Hintergrundinformationen

Kultusministerkonferenz (KMK)
HIS-GmbH


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