Für viele Studiengänge gibt es erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen als Studienplätze. Die Folge sind Zulassungsbeschränkungen; die Studiengänge unterliegen also einem Numerus clausus (NC). Für Sie bedeutet das: Sie müssen sich für Ihren Wunsch-Studiengang bewerben und können das Studium nur dann aufnehmen, wenn Sie das Auswahlverfahren für die Vergabe von Studienplätzen erfolgreich durchlaufen und eine Studienplatzzusage erhalten haben.
Wo muss ich mich für das erste Semester bewerben?
Für die Studiengänge Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen Sie sich als Studienanfängerin oder Studienanfänger immer über hochschulstart.de (bislang: ZVS) bewerben, denn die Studienplätze für das erste Semester werden bundesweit zentral vergeben. Bei den meisten anderen zulassungsbeschränkten Studiengängen sind dagegen die einzelnen Hochschulen für die Abwicklung des Auswahlverfahrens zuständig. Da sie dabei allerdings auf den Service der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgerin der ZVS) zurückgreifen können, kann es sein, dass Sie sich trotzdem über hochschulstart.de bewerben müssen. Welche Studiengänge an welchen Hochschulen aktuell von diesem Verfahren betroffen sind, können Sie der Website hochschulstart.de entnehmen.
Für ausländische Staatsangehörige, die entweder Bildungsinländer sind und/oder EU-Bürger, gilt das gleiche wie für deutsche Bewerber. Auch sie müssen sich also in den o. g. Fällen über hochschulstart.de bewerben. Studienanfänger mit einem ausländischen Schulabschluss schicken ihre Bewerbung in der Regel an uni-assist.
Zulassungskriterien
Gleichgültig, wo Sie sich für welchen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben: Die meisten Studienplätze werden nach Auswahlkriterien der Hochschulen vergeben, nur ein relativ geringer Anteil dagegen über das Kriterium der Wartezeit. Bei den Auswahlverfahren der Hochschulen hat die Abiturnote immer ein besonderes Gewicht. Das gilt selbst dann, wenn zusätzlich weitere Kriterien bei der Bewerberauswahl herangezogen werden, wie z. B. beruflich-praktische Erfahrungen, bestimmte Fachnoten oder auch Ergebnisse von Auswahlgesprächen und fachbezogenen Studierfähigkeitstests.
Werden die Studienplätze bundesweit zentral über hochschulstart.de vergeben, gelten folgende Quoten für die Zulassung: 20% der Studienplätze gehen an die Abiturbesten, die sich ihre Wunschhochschule aussuchen können, 20% der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben und die verbleibenden 60% gehen (ggf. nach einer Vorauswahl) an Bewerberinnen und Bewerber, die nach den Auswahlkriterien der Hochschulen die besten Voraussetzungen für den gewünschten Studiengang mitbringen. In Berlin werden in zulassungsbeschränkten Studiengängen, bei denen die Zulassung über die Hochschulen erfolgt, bis zu 60% der Studienplätze über ein Auswahlverfahren der Hochschulen, 20% nach Wartezeit und weitere 20% nach der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber für den jeweiligen Studiengang vergeben. In Brandenburg liegen die Quoten bei 80% (Auswahlverfahren) und 20% (Wartezeit). Die fachspezifische Qualifikation oder Vorbildung der Bewerberinnen und Bewerber wird im Land Brandenburg innerhalb des Auswahlverfahrens neben weiteren Kriterien, insbesondere der Abiturnote, berücksichtigt.
Für duale Studiengänge gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen. Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist in der Regel ein Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen erforderlich.
Einen Sonderfall stellen die künstlerischen Hochschulen dar: Hier steht der Nachweis künstlerischer Begabung im Zentrum der Auswahlverfahren. Ähnliches gilt für sportwissenschaftliche Studiengänge, deren Auswahlverfahren mit einer Überprüfung der Sporttauglichkeit der Bewerberinnen und Bewerber verbunden ist.
Würde es für Sie z. B. aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit eine außergewöhnliche Härte bedeuten, wenn Sie für den in der Bewerbung genannten Studiengang keine Zulassung erhielten, können Sie einen sog. Härtefallantrag stellen.
Formulare und Fristen
Zulassungsanträge, die meist online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden müssen, finden Sie in der Regel auf den Webseiten der Hochschulen. Andernfalls bekommen Sie die nötigen Formulare beim jeweiligen Studierendensekretariat. Vielfach ist eine Online-Registrierung erforderlich, bevor man Anträge und Dokumente einschicken kann. Unabhängig davon, ob die Bewerbung per Post oder online erfolgt, müssen Ihre Bewerbungsunterlagen unbedingt termingerecht bei der Hochschule bzw. bei hochschulstart.de eingehen, sonst werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Die Bewerbungsfristen können sich je nach Hochschule unterscheiden und auch davon abhängen, wie alt Ihre Hochschulzugangsberechtigung ist. So genannte „Altabiturienten“ (Abitur vor dem 16. Januar des laufenden Jahres) müssen sich meist früher bewerben als andere Abiturienten. Besondere Fristen gelten für die Bewerbung an künstlerischen Hochschulen, da hier im Vorfeld Eignungs- bzw. Aufnahmeprüfungen zu absolvieren sind.
Information und Beratung
Informationen zur Bewerbung werden für Studiengänge, die bundesweit zentral vergeben werden, über hochschulstart.de bereitgestellt, ansonsten über die Webseiten der Hochschulen. Möchten Sie sich im Vorfeld informieren, in welchen Fächern Studierfähigkeitstests oder Auswahlgespräche durchgeführt werden, erfahren Sie dies bei der Studienberatung der jeweiligen Hochschule. Darüber hinaus können Sie sich mit Fragen, die auf den Webseiten nicht beantwortet werden, an die Studierendensekretariate und Zulassungsbüros wenden.
Ausgewählte Links
hochschulstart.de (ehemals ZVS)
Regeln der Studienplatzvergabe bei Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Hochschulstart.de)
Berliner Hochschulzulassungsgesetz
Brandenburger Hochschulvergabeverordnung
Staatsvertrag über die Einrichtung der Stiftung für Hochschulzulassung (PDF, 133 KB)
Informationen zum Auswahlverfahren (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, PDF, 454 KB)





