Ein Studium setzt normalerweise den Erwerb der Hochschulreife voraus. Ein mittlerer Bildungsabschluss (z. B. ein Realschulabschluss) reicht dagegen nicht aus. Entscheiden Sie sich allerdings erst für ein Studium, nachdem Sie eine Berufsausbildung absolviert haben und eine Zeit lang erwerbstätig waren bzw. eine Aufstiegsfortbildung gemeistert haben, können Sie unter Umständen auch ohne schulisch erworbene Hochschulzugangsberechtigung studieren.
Allgemeine und fachgebundene Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist der höchste allgemeinbildende Schulabschluss an deutschen Schulen. Er ermöglicht den Zugang zum Studium sämtlicher Fächer an Universitäten und Fachhochschulen. Die fachgebundene Hochschulreife beschränkt die Bewerbungsmöglichkeiten an Universitäten dagegen auf ein bestimmtes Spektrum an Fächern. An Fachhochschulen können Sie sich für sämtliche Fächer bewerben.
Fachhochschulreife
Reif für ein Hochschulstudium sind Sie auch dann, wenn Sie Ihre Schulzeit mit der Fachhochschulreife abschließen. In diesem Fall dürfen Sie in Berlin und Brandenburg jedoch ausschließlich an Fachhochschulen studieren, nicht an Universitäten. In anderen Bundesländern kann das anders sein. In Hessen z. B. ist es möglich, sich mit der Fachhochschulreife auch für gestufte Studiengänge an Universitäten zu bewerben. Bleibt Ihnen zunächst der Zugang zur Universität versperrt, so erlangen Sie die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung spätestens dann, wenn Sie das Studium an einer Fachhochschule abschließen. Berechtigt Ihre Fachhochschulreife nur zum Studium in bestimmten anderen Bundesländern, müssen Sie sich Ihr Zeugnis zunächst anerkennen lassen, um in Berlin oder Brandenburg studieren zu können.
Studieren mit mittlerem Schulabschluss?
Wer die Schule mit einem Realschulabschluss oder einem sonstigen mittleren Bildungsabschluss verlässt, besitzt damit allein noch keine Hochschulzugangsberechtigung. Eine Ausnahme kann lediglich für bestimmte Studiengänge an künstlerischen Hochschulen gelten, wo ausschließlich Ihre künstlerische Begabung über die Aufnahme an der Hochschule entscheidet. Aber auch sonst bleibt Ihnen der Weg zur Hochschule nicht zwingend verschlossen, denn wenn Sie nach Ihrem Schulabschluss eine Berufsausbildung absolviert haben und eine Zeit lang erwerbstätig waren oder eine Aufstiegsfortbildung gemeistert haben, ist unter Umständen auch ein Studium ohne schulisch erworbene Hochschulzugangsberechtigung möglich (Studium ohne Abitur). Ansonsten bleibt natürlich die Möglichkeit, die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg oder über eine Nichtschülerprüfung/Externenprüfung nachzuholen.
Ausgewählte Links
Mit Fachhochschulreife in Hessen studieren (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Anerkennung von Zeugnissen (Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin)
Anerkennung von Zeugnissen (Staatliche Schulämter Brandenburg)
Abitur nachholen auf dem zweiten Bildungsweg (Bildungsserver Berlin-Brandenburg)
Studieren ohne Abitur (Deutscher Bildungsserver)





