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Lehramt in Brandenburg

Diese Seite informiert über die Lehrämter und die Lehramtsausbildung im Land Brandenburg.

Lehrämter 

Im Land Brandenburg wird für vier Lehrämter ausgebildet:

  • Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen (LSekIP); Unterricht in den Klassen 1–10
  • Lehramt an Gymnasien (LG); Unterricht in den Klassen 5–13 bzw. 7–13
  • Lehramt für Sonderpädagogik
  • Lehramt an beruflichen Schulen

Das lehramtsbezogene Studium findet ausschließlich an der Universität Potsdam statt und wird zurzeit für die Lehrämter LSekIP und LG angeboten. Darüber hinaus ist es möglich, den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik und für das Lehramt an beruflichen Schulen zu absolvieren.

Bachelorstudium

Die sechssemestrigen Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Education umfassen 180 ECTS-Credits (cr) mit zwei bzw. drei Fächern, dem Teilstudiengang Erziehungswissenschaften und beim Lehramt LSekIP zusätzlich den Primarstufenspezifischen Bereich. Teil des Bachelorstudiums sind ein Orientierungs-, Einführungs- oder integriertes Eingangspraktikum, ein Praktikum in pädagogisch-psychologischen Handlungsfeldern sowie fachdidaktische Tagespraktika.

Masterstudium 

Die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge mit Abschluss Master of Education setzen einen im Land Brandenburg als gleichwertig anerkannten Bachelorabschluss voraus. Der Masterstudiengang für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen (LSekIP) dauert drei Semester (90 cr), der Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien (LG) vier Semester (120 cr). Alle Masterstudiengänge umfassen ein einwöchiges psychodiagnostisches Praktikum und ein viermonatiges Schulpraktikum 

Der Abschluss Master of Education wird im Land Brandenburg der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt. Wer den Master of Education in einem anderen Bundesland erwerben will, muss damit rechnen, dass dort vor der Zulassung zum Masterstudium die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses überprüft wird. Das gilt auch bei einem Wechsel zwischen Berlin und Brandenburg, wobei sich Voraussetzungen und Verfahren für die Anerkennung unterscheiden.

Vorbereitungsdienst

Nach Abschluss des Studiums ist der Vorbereitungsdienst abzuleisten.


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