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Lehramt in Berlin



Diese Seite informiert über die Lehrämter und die Lehramtsausbildung im Land Berlin.

Lehrämter

Mit den lehramtsbezogenen Studiengängen der Berliner Universitäten kann man sich zurzeit auf sechs Lehrämter vorbereiten:

  • (L1) Amt des Lehrers (Grundschulpädagogik + eine Fachwissenschaft;
    Unterricht in den Klassen 1–10); Kernfach an FU oder HU bzw. an der UdK
  • (L2) Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (Unterricht in den Klassen 1–10); Kernfach an FU, HU, TU bzw. an der UdK
  • (L3) Amt des Lehrers an Sonderschulen / für Sonderpädagogik
    (Rehabilitationswissenschaften + eine Fachwissenschaft;
    Unterricht in den Klassen 1–10); Kernfach an der HU bzw. an der UdK
  • (L4) Amt des Studienrats ((zwei allgemein bildende Fachwissenschaften);
    Unterricht in den Klassen 5–13 bzw. 7–13; Kernfach an FU oder HU
  • (L5) Amt des Studienrats (eine berufliche Fachrichtung + eine Fachwissenschaft); Unterricht in den Klassen 11–13; Kernfach an HU oder TU
  • (L6) Amt des Studienrats (Kernfach Bildende Kunst oder Musik + eine Fachwissenschaft); Unterricht in den Klassen 5–13 bzw. 7–13); Kernfach an der UdK. Die Universität der Künste (UdK) benutzt zusätzlich eine eigene Terminologie: Der Bachelor- und der Masterstudiengang für die Lehrämter L1, L2, L3 heißen dort „BA2“ bzw. „MA2“ und der Bachelor- bzw. der Masterstudiengang für das Lehramt L6 „BA1“ bzw. „MA1“.

Bachelorstudium

Im Land Berlin werden die sechssemestrigen "Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption" je nach Kernfach mit einem Bachelor of Arts (B.A.) oder einem Bachelor of Science (B.Sc.) abgeschlossen. Die Lehramtsoption dieser Studiengänge, die meist auch ohne Lehramtsbezug studiert werden können, entsteht durch die Kombination zweier lehramtsrelevanter Fächer mit der lehramtsbezogenen Variante der zu jedem Bachelorstudiengang gehörenden Berufswissenschaften. Ein Bachelorabschluss mit Lehramtsoption ermöglicht die Bewerbung für den konsekutiven Master of Education (M.Ed.), der wiederum Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist.
 
Das Bachelorstudium umfasst insgesamt 180 ECTS-Credits (cr). Davon entfallen je nach angestrebtem Lehramt 90 bzw. 80 cr auf das Kernfach, 60 cr auf das Zweitfach und 30 bzw. 40 cr auf die Berufswissenschaftlen. Zu jedem Bachelorstudiengang gehört auch ein Berufsfelderschließendes Praktikum bzw. Orientierungspraktikum. Bei den Lehrämtern L1, L2 und L3 kommt ein Unterrichtspraktikum im Kernfach hinzu. Dieses findet bei den Lehrämtern L4, L5 und L6 (außer bei Musik) erst im Masterstudium statt. Für die beruflichen Fachrichtungen im Lehramt L5 ist zusätzlich ein Betriebspraktikum abzuleisten.

Jede der vier Berliner Universitäten hat ein anderes Fächerangebot und andere Kombinationsregeln. Kernfach und Zweitfach werden in der Regel an derselben Universität studiert. Die Bewerbung richtet man für beide Fächer an die Universität, die das Kernfach anbietet. Das gilt auch, wenn das Zweitfach an einer anderen Universität studiert werden mus, weil die Kombination sonst nicht möglich wäre; die Hochschulen haben dafür entsprechende Studienplatzkontingente vereinbart. Für den berufswissenschaftlichen Studienanteil ist keine Bewerbung erforderlich. Vor der Bewerbung für das Bachelorstudium sollte man sich vergewissern, dass die gewünschte Fächerkombination auch mit einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang fortgesetzt werden kann, der auf den Unterricht an der gewünschten Schulstufe bzw. Schulart (z.B. Sekundarstufe I oder Gymnasium) vorbereitet.

Masterstudium

Auf jeden lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang baut an derselben Universität ein entsprechender Masterstudiengang auf. Zurzeit werden je nach angestrebtem Lehramt folgende Studiengänge mit Abschluss Master of Education angeboten:

  • für die Lehrämter L1 und L2 ein zweisemestriger M.Ed. (60 cr)
  • für das Lehramt L3 ein dreisemestriger M.Ed. (90 cr)
  • für L4, L5 und L6 ein viersemestriger M.Ed. (120 cr)

Die Masterstudiengänge setzen die im Bachelorstudium belegte Fächerkombination fort und umfassen ein Unterrichtspraktikum im Zweitfach sowie im Falle des viersemestrigen Masters (außer beim Kernfach Musik) auch ein Unterrichtspraktikum im Kernfach.

Der an einer Berliner Universität erworbene Master of Education wird im Land Berlin ohne besonderen Antrag mit der Ersten Staatsprüfung gleichgesetzt. Wer den Master of Education in einem anderen Bundesland erwerben will, muss damit rechnen, dass dort vor der Zulassung zum Masterstudium die Gleichwertigkeit des Bachelorstudiums überprüft wird. Das gilt auch bei einem Wechsel zwischen Berlin und Brandenburg, wobei sich Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung unterscheiden.

Vorbereitungdienst

Nach Abschluss des Studiums ist der Vorbereitungsdienst abzuleisten.


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