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BAföG

Gute Chancen auf staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben vor allem diejenigen, die direkt nach dem Abitur ins Studium starten, vorausgesetzt, ihre Eltern verdienen nicht zu viel. Doch auch für andere Studierende kann BAföG eine wichtige Finanzierungsquelle sein. Neben dem Studium an der Hochschule sind auch Praktika förderungsfähig. Wer sich für ein Auslandsstudium entscheidet, kann Auslands-BAföG beantragen.

Grundvoraussetzungen

Nehmen Sie vor Ihrem 30. Geburtstag ein Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule auf, so erfüllen Sie normalerweise alle Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung. Schwierig wird es lediglich dann, wenn Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, für die Sie ebenfalls BAföG erhalten haben oder hätten erhalten können (wenn Sie denn einen Antrag gestellt und alle Voraussetzungen erfüllt hätten). Üblicherweise fördert der Staat nämlich nur eine einzige berufsqualifizierende Ausbildung mit BAföG. Doch keine Sorge: Von dieser Regel gibt es durchaus einige Ausnahmen. So ist es beispielsweise unschädlich, wenn Sie als erste Ausbildung eine dreijährige Berufsfachschulausbildung absolviert haben oder sich nach einem Bachelor- noch für ein Masterstudium entscheiden. Haben Sie vor dem Studium eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen, so spielt dies für die Förderung keine Rolle, weil derartige Ausbildungen nicht mit BAföG gefördert werden können. Wichtig ist, dass Sie stets unter 30 sind, wenn Sie Ihr Studium aufnehmen. Für Masterstudiengänge wurde die Altersgrenze im Oktober 2010 auf 35 Jahre erhöht. Überschreiten Sie die Altersgrenze, ist eine Förderung zwar nicht per se ausgeschlossen, Sie müssen jedoch einen gesetzlich anerkannten Grund für den späten Studienbeginn vorweisen können. (Mehr dazu unter Altersgrenze.) Entscheidend ist allein Ihr Alter bei Beginn des Studiums.

Wer sich für ein Teilzeitstudium entscheidet oder eine private Hochschule besucht, die nicht (!) staatlich anerkannt ist, hat keinen Anspruch auf BAföG.

Ausländische Studierende können gefördert werden, wenn sie sich entweder dauerhaft in Deutschland aufhalten dürfen oder schon lange hier leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben.

Ab dem 5. Semester (ggf. bereits ab einem früheren Zeitpunkt) können Sie nur (noch) dann BAföG beziehen, wenn Sie den Leistungsstand nachweisen, den Ihre Studienordnung bis zum fraglichen Studienzeitpunkt vorsieht (Leistungsnachweis). Können Sie dies nicht und haben Sie auch keinen gesetzlich anerkannten Grund für die Studienverzögerung, so bleibt noch die Möglichkeit, in der Abschlussphase des Studiums Studienabschlusshilfe zu beantragen.

Höhe der Förderbeträge

Studierende ohne Kind, die während des Studiums nicht bei ihren Eltern wohnen, können maximal 670 Euro im Monat erhalten. Wer nicht von zu Hause auszieht, bekommt im besten Fall 495 Euro (Stand: Oktober 2010). Ob Sie jeweils den BAföG-Höchstsatz beziehen können, hängt davon ab, ob und inwiefern Einkommen auf den Förderbetrag angerechnet wird, vor allem Einkommen Ihrer Eltern. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine elternunabhängige Förderung möglich. Aber auch Ihr eigenes Einkommen und – falls Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben – das Ihres Ehepartners/Lebenspartners spielt eine Rolle. Haben Sie eigenes Vermögen über 5.200 Euro, kann es auch insofern zu einer Anrechnung auf Ihren BAföG-Bedarf kommen. Günstig wirkt es sich dagegen aus, wenn Sie Geschwister haben, die entweder schulpflichtig sind oder ebenfalls eine Ausbildung absolvieren, die mit BAföG gefördert werden kann.

Die Förderbeträge bestehen je zur Hälfte aus einem Zuschuss und einem unverzinslichen Staatsdarlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Nur in seltenen Fällen wird BAföG als Bankdarlehen geleistet. Studierende mit Kind können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen.

Dauer der Förderung

Halten Sie die Regelstudienzeit ein, so können Sie während des gesamten Studiums BAföG beziehen. Ein Auslandsstudium von bis zu einem Jahr wird zusätzlich gefördert. Müssen Sie für Ihr Studium eine Sprache lernen, verlängert sich dadurch unter Umständen die Dauer der Förderung (Sprachsemester). Im Falle einer Studienverzögerung können Sie in bestimmten Fällen beantragen, dass Sie über die Regelstudienzeit hinaus BAföG erhalten. (Mehr dazu unter Leistungsnachweis und Förderungshöchstdauer.)

Umorientierung im Studium

Entpuppt sich das zunächst gewählte Studienfach doch nicht als das richtige oder sind Sie gar gezwungen, sich für ein anderes Fach zu entscheiden, bedeutet das nicht zwangsläufig das Ende der Förderung. Sie müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, die das Gesetz an eine Weiterförderung knüpft. (Mehr dazu unter Fachrichtungswechsel.) Gleiches gilt für den Fall, dass Sie sich nach einem Studienabbruch später doch irgendwann wieder an einer Hochschule einschreiben.

BAföG-Antrag

Ihren Antrag nehmen die BAföG-Ämter der Studentenwerke entgegen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Hochschule. Antragsformulare erhalten Sie entweder direkt in den BAföG-Ämtern oder über das Internet. Den Erstantrag sollten Sie stellen, sobald Sie sicher wissen, an welcher Hochschule Sie Ihr Studium aufnehmen werden, spätestens jedoch in dem Monat, in dem das erste Semester offiziell beginnt. Ein späterer Antrag ist zwar möglich, Sie können BAföG aber nicht rückwirkend erhalten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. Bestimmte Fragen, die Ihre BAföG-Förderung betreffen, können Sie auch im Vorfeld schon vom BAföG-Amt klären lassen (Vorabentscheid).


Ausgewählte Links

BAföG-Leitfaden des Studentenwerks Berlin
BAföG-FAQ des Studentenwerks Potsdam
Umfangreiche Informationen zum BAföG und BAföG-Rechner (Studis Online)
BAföG-Informationen (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Wissenschaftliches zum Thema

Förderung nach dem BAföG (19. Sozialerhebung, Hochschul-Informations-System GmbH, April 2010, PDF, 327 KB)


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