Wenn das Einkommen Ihrer Eltern zur Finanzierung des Studiums nicht ausreicht, haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das gilt unter Umständen auch für ausländische Studierende, die in Deutschland leben. Anträge auf Förderung nach dem BAföG müssen meist bei den örtlichen Studentenwerken gestellt werden, die gleichzeitig auch als Ämter für Ausbildungsförderung tätig sind.
Stipendien werden dagegen von einigen großen und vielen kleinen Stiftungen vergeben. Die Gesamtzahl der Stipendien ist allerdings so klein, dass nur ein geringer Prozentsatz der Studierenden davon profitiert, zumal die Stipendienvergabe meist der Begabtenförderung dient und deshalb fast immer herausragende Leistungen in Schule oder Studium voraussetzt. Die Hochschulen selbst vergeben bislang im Regelfall keine Stipendien.
Während Leistungen nach dem BAföG sowie Stipendien nur teilweise bzw. gar nicht zurückgezahlt werden müssen, gelten für die von öffentlichen und privaten Geldinstituten angebotenen Studienkredite andere Regeln: Einem Studium auf Pump folgen neben der Rückzahlung des Kredits teils happige Zinszahlungen. Bevor Sie einen Studienkredit in Anspruch nehmen, sollten Sie sich deshalb im Detail über die Vergabekonditionen informieren und die Angebote mehrerer Banken miteinander vergleichen. Nehmen Sie vor Abschluss eines Kreditvertrags fachkundige Beratung in Anspruch! Einige Studentenwerke wirken gleichermaßen als Vermittler von Studienkrediten wie als Anbieter von Studienfinanzierungsberatung.
Ausgewählte Links
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 1
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2
Studis-Online 1
Studis-Online 2
Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke
Deutsches Studentenwerk (DSW)
Hintergrundinformationen
HIS-GmbH
Deutsches Studentenwerk (DSW)




