Nach der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (Erhebung aus dem Jahr 2009, veröffentlicht im April 2010) jobben 65% der Studierenden neben dem Studium und erzielen im Durchschnitt Einnahmen von 323 Euro. Der eigene Verdienst ist damit nach den Unterhaltszahlungen der Eltern die zweithäufigste Finanzierungsquelle. Nachfolgend ein paar Eckdaten, die für Ihre Jobsuche hilfreich sein können.
Einkommensgrenzen
Sofern Sie selbst BAföG und/oder Ihre Eltern Kindergeld für Sie beziehen, sollten Sie stets die dort geltenden Einkommensgrenzen im Auge behalten. Beim BAföG gilt: Sofern Sie mit Ihrem Einkommen im Jahr ab der Antragstellung (= üblicher Bewilligungszeitraum) unter der Grenze von 4.800 Euro brutto bleiben, müssen Sie keine Kürzung Ihres Förderbetrages befürchten. Beim Kindergeld liegt die Einkommensgrenze im Kalenderjahr bei 8.004 Euro netto (Stand: 2010). Sind Sie über Ihre Eltern familienversichert, ist auch die dafür geltende Einkommensgrenze von 365 bzw. 400 Euro im Monat zu beachten.
Sozialversicherung
Gehen Sie als ordentliche Studentin oder als ordentlicher Student einem sozialversicherungspflichtigen Job nach, so profitieren Sie vom sog. Werkstudentenprivileg: Sie und Ihr Arbeitgeber müssen also ausschließlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Dabei gilt für Verdienste zwischen 401 und 800 Euro für Sie selbst (wie bei anderen Arbeitnehmern auch) die Gleitzonenregelung: Sie haben also nicht sofort den vollen Rentenversicherungsbeitrag von 9,95% zu entrichten, sondern einen geringeren Prozentsatz, der mit dem Einkommen steigt. Wer seine Zeit nicht mehr hauptsächlich dem Studium widmet, sondern sie zum Geldverdienen nutzt, verliert aus Sicht der Sozialversicherung seinen Studierendenstatus und wird als normaler Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. (Mehr dazu unter Werkstudentenprivileg.) Bei Minijobs besteht keine Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt allerdings bei 400-Euro-Jobs pauschal Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein.
Steuern
Wenn Sie nebenbei arbeiten möchten, benötigen Sie in aller Regel eine Lohnsteuerkarte. Nur bei einem Minijob können Sie auch ohne auskommen. Der Arbeitgeber versteuert das Einkommen dann pauschal. Einbehaltene Lohn-/Einkommensteuer können Sie sich unter Umständen nach Ablauf des Kalenderjahres vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung abgeben und mehr Steuern von Ihrem Arbeitgeber abgeführt wurden, als Sie hätten zahlen müssen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihr Einkommen im Kalenderjahr unter dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro (Stand: 2010) liegt.
Jobsuche
Die Wege zu einem Studentenjob in der Region sind vielfältig. Eine Möglichkeit sind die studentischen Arbeitsvermittlungen bei den Studentenwerken Berlin und Potsdam, deren Jobangebote Sie auch im Internet einsehen können. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Job-Datenbanken im Internet und z. B. Kleinanzeigen in Stadtmagazinen. Auch in den Hochschulen werden Sie häufig fündig, wo in speziellen Aushängen oder an Schwarzen Brettern Jobs angeboten werden. Wer einen Job als studentische Hilfskraft sucht, sollte sich informieren, wo in der Fakultät/Hochschule die offiziellen Ausschreibungen bekannt gemacht werden.
Ausgewählte Links
Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen (Studentenwerk Berlin)
Jobvermittlung (Studentenwerk Potsdam)
Jobben während des Studiums (Studis Online)
Tarifvertrag für studentische Beschäftigte in Berlin (PDF, 132 KB)
Arbeitsbedingungen der stud. Hilfskräfte in Brandenburg (Ministerium der Finanzen, PDF, 188 KB)
Informationen zu Minijobs (Minijob-Zentrale)
Versicherung von Studierenden und Praktikanten (Spitzenverbände der Krankenkassen, PDF, 232 KB)
Wissenschaftliches zum Thema
Studentische Erwerbstätigkeit (19. Sozialerhebung, Hochschul-Informations-System GmbH, April 2010, PDF, 638 KB)



