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Sonstige Geldquellen

Während eines Studiums finanzieren Sie Ihren Lebensunterhalt meist aus mehreren Geldquellen, unabhängig davon, ob Sie BAföG erhalten oder nicht. Welche Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen, erfahren Sie hier im Überblick.

Unterhalt der Eltern

Ihre Eltern sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Berufsausbildung zu finanzieren, die Ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Das kann auch ein Studium sein. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihre Eltern über das nötige Geld verfügen. Ist dies nicht der Fall, haben Sie (wahrscheinlich) einen Anspruch auf BAföG. Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nach und wollen Sie nicht selbst einen Unterhaltsprozess gegen ihn führen, können Sie beim BAföG-Amt einen Antrag auf Vorausleistung stellen.

Kindergeld

Um die Eltern zu entlasten, zahlt der Staat ihnen Kindergeld. Das tut er selbst dann, wenn Sie als Kind bereits volljährig sind, vorausgesetzt, Sie befinden sich „in Ausbildung“, sind noch nicht 25 Jahre alt sind und bleiben mit Ihrem Einkommen unter der Einkommensgrenze (die Einkommensgrenze entfällt zum 1.1.2012). Ab einem bestimmten gehobenen Einkommen ist es für Ihre Eltern finanziell günstiger, wenn ihnen statt des Kindergeldes Steuerfreibeträge gewährt werden.

Stipendien

Bringen Sie aus der Schule gute Noten mit und engagieren Sie sich in einer Partei, Kirche o. ä., haben Sie möglicherweise die Chance auf ein Stipendium der zwölf großen Begabtenförderungswerke. Leistungsstarke und begabte Studierende werden seit dem Sommersemester 2011 außerdem über das Deutschlandstipendium gefördert. Aber auch darüber hinaus gibt es viele hundert weitere Stiftungen, Organisationen und Privatpersonen, die häufig ganz spezielle Gruppen von Studierenden fördern wollen. Dabei kommt es nicht immer nur auf herausragende Leistungen an. In speziellen Internetdatenbanken (z. B. Stipendienlotse) können Sie nach einem passenden Geldgeber suchen. Berufserfahrene haben ggf. die Chance auf ein Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken fördert insbesondere der DAAD mit Auslandsstipendien.

Sozialleistungen

Für Studierende ist die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz immer vorrangig. Andere Sozialleistungen kommen für sie deshalb meist nicht in Frage. Doch es gibt Ausnahmen. Haben Sie beispielsweise dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG oder beziehen Sie BAföG lediglich als Bankdarlehen, so können Sie Wohngeld beantragen. Damit nicht zu verwechseln ist der Wohnkostenzuschuss nach dem Sozialgesetzbuch II, den lediglich Studierende erhalten können, die bei ihren Eltern wohnen und entweder BAföG beziehen oder einkommensbedingt kein BAföG erhalten. Weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II wie ALG II / Sozialgeld oder auch Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) kommen höchstens für Studierende mit Kind, schwangere oder kranke Studierende im Urlaubssemester oder für Studierende in besonderen Lebenslagen in Betracht. Behinderte Studierende erhalten auf Antrag Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII.

Studienkredite

All diejenigen, die weder BAföG erhalten noch von ihren Eltern unterstützt werden, müssen früher oder später über einen Kredit nachdenken, wenn sie ihr Studium nicht durch umfangreiches Jobben gefährden möchten. Aber auch bei anderen kann das Geld knapp werden. Bekommen Sie kein BAföG mehr, weil Sie den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder die Förderungshöchstdauer überschritten haben, können Sie in der Abschlussphase Ihres Studiums Studienabschlusshilfe beantragen. Geleistet wird sie als verzinsliches Bankdarlehen der KfW-Privatkundenbank. Die gleiche Bank ist zuständig für die Auszahlung des Bildungskredits, der nach Förderungsbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt wird. Schließlich gibt es als öffentlich-rechtliches Kreditangebot noch den KfW-Studienkredit, ein eigenes Produkt der KfW-Privatkundenbank. Ansonsten bleiben nur die Kredite und Bildungsfonds, die von einigen Kreditinstituten der Privatwirtschaft für Studierende angeboten werden. In kurzfristigen Notlagen helfen auch die Studentenwerke: Berliner Studierende können ein Überbrückungsdarlehen, Studierende im Land Brandenburg ein Härtefalldarlehen und im Einzugsbereich des Studentenwerks Potsdam zusätzlich ein Studienabschlussdarlehen erhalten.

Jobben

Viele Studierende finanzieren ihr Studium selbst mit, indem sie nebenbei jobben. Was manch einer dabei nicht bedenkt: Geldverdienen kann auch zu finanziellen Verlusten führen. Wer diese vermeiden will, sollte stets die Einkommensgrenze für eigenes Einkommen beim BAföG, beim Kindergeld und bei der Familienversicherung beachten. Darüber hinaus gilt es, die Voraussetzungen des Werkstudentenprivilegs einzuhalten, damit Sie bei einem versicherungspflichtigen Job lediglich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Bei einem Minijob spielt das Werkstudentenprivileg dagegen keine Rolle.


Ausgewählte Links

Umfassende Informationen zur Studienfinanzierung (Studis Online)
stipendienlotse.de (Stipendien-Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)
stipendiumplus.de (Website der großen Begabtenförderungswerke)
Informationen zum BAföG-Bankdarlehen (KfW-Privatkundenbank)
Informationen zum Bildungskredit (Bundesverwaltungsamt)

Wissenschaftliches zum Thema

Kredite zur Studienfinanzierung (Hochschul-Informations-System GmbH, März 2008, PDF, 593 KB)
Studienfinanzierung als Faktor der Entscheidungsfindung für oder gegen ein Hochschulstudium (Reemtsma-Begabtenförderungswerk, April 2009, PDF, 2,9 MB)
Studienkredit-Test (Centrum für Hochschulentwicklung, Mai 2011, PDF, 680 KB)
Einnahmen der Studierenden (19. Sozialerhebung, Hochschul-Informations-System GmbH, April 2010, PDF, 787 KB)


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