Eine Krankenversicherung ist für alle Studierenden zur Immatrikulation Pflicht, es sei denn, man hat das 14. Hochschulsemester bzw. das 30. Lebensjahr überschritten, wobei besondere Lebensumstände zu einer Verlängerung dieser Grenzen führen können. Privat krankenversicherte Studierende müssen zur Immatrikulation nachweisen, dass sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Gegen Unfälle in Zusammenhang mit dem Studium sind Studierende automatisch gesetzlich versichert. Der Abschluss von Hausrat- und Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert, falls kein entsprechender Versicherungsschutz über die Eltern besteht. Ansonsten kann ein Wohnungseinbruch oder eine ausgelaufene Waschmaschine kostspielige Folgen haben. Die Mitgliedschaft in einem Mieterverein umfasst meist auch einen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Mietstreitigkeiten.
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