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Häufig gestellte Fragen

An wen muss ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Studium an einer Hochschule in Berlin oder Brandenburg habe?

Fast alle Hochschulen haben eine Studienberatung, an die Sie alle Fragen diesem Zusammenhang stellen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie noch Schülerin oder Schüler sind oder bereits studieren. Auch Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer können sich an die Studienberatungsstellen wenden.

Gibt es in Berlin und Brandenburg Studiengebühren?

Studienanfängerinnen und -anfänger müssen an den öffentlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg keine Studiengebühren zahlen. Kostenpflichtig sind nur viele der weiterbildenden Masterstudiengänge. Alle Studierenden müssen aber zweimal jährlich Semestergebühren in Höhe von ca. 250 Euro zahlen.

Ich habe eine Fachhochschulreife. Darf ich damit in Berlin oder Brandenburg an einer Universität studieren?

Nein. In den Ländern Berlin und Brandenburg ist für das grundständige Studium an Universitäten eine Allgemeine Hochschulreife bzw. eine Fachgebundene Hochschulreife notwendig. Die Fachhochschulreife reicht für das Universitätsstudium nicht aus.

Wie bewerbe ich mich für einen Studienplatz und wie stehen die Chancen, einen Platz zu bekommen?

In welcher Form und innerhalb welcher Frist die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgen muss, ist von den einzelnen Hochschulen abhängig. Nutzen Sie am besten deren aktuelle Webinformationen; bei allen Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienberatung. Zulassungschancen können kaum prognostiziert werden, denn die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind sehr kompliziert und enthalten eine Reihe von Unwägbarkeiten.

Wenn ich mich einschreibe, aber keinen BAföG-Antrag stelle, dann bleibt der Anspruch auf Ausbildungsförderung doch für später erhalten, oder?

Nein. Sobald Sie eine Immatrikulation für ein Studium vornehmen, betrachtet das BAföG-Amt jedes Semester, in dem Sie eingeschrieben sind, als gefördertes Semester. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen BAföG-Antrag gestellt haben oder nicht. Den BAföG-Anspruch kann man nicht aufsparen.


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