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Damit Studieren gelingt - die Angebote der Studentenwerke

Studentenwerke sind moderne Dienstleister, die aus dem Studienalltag nicht wegzudenken sind. Sie haben die Aufgabe, Studierende in wirtschaftlicher, sozialer, gesundheitlicher und kultureller Hinsicht zu fördern. An den Hochschulstandorten in Berlin und Brandenburg gibt es das Studentenwerk Berlin, das Studentenwerk Potsdam und das Studentenwerk Frankfurt (Oder).

Die Studentenwerke finanzieren sich aus eigenen Erträgen, aus Zuwendungen des jeweiligen Bundeslandes und aus den Sozialbeiträgen der Studierenden. Insgesamt arbeiten in Deutschland derzeit 58 Studentenwerke, die sich freiwillig zum Deutschen Studentenwerk (DSW) zusammengeschlossen haben. Ebenso wie seine Mitglieder ist das DSW gegenüber politischen, konfessionellen und weltanschaulichen Gruppierungen neutral.

Was bieten die Studentenwerke den Studierenden? Zu ihrem Service gehören neben der Vermietung von kostengünstigen Zimmern in Studentenwohnanlagen auch die Beratung zur Studienfinanzierung, die Umsetzung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und die Bereitstellung von preiswertem Essen. Zu ihrem Auftrag gehören auch die soziale Beratung und kulturelle Betreuung der Studierenden. Darüber hinaus betreiben die Studentenwerke Kindertagesstätten. Sie kooperieren im Bereich der Kinderbetreuung aber auch mit kommunalen Einrichtungen und anderen Trägern.

Studierende wissen, dass ein Studium bürokratische, organisatorische, finanzielle, technisch-praktische und psychologische Probleme aufwerfen kann. Mit ihren Beratungs- und Betreuungs-angeboten helfen die Studentenwerke, solche Schwierigkeiten schnell, kompetent und unbürokratisch zu überwinden. An ihren Hauptstandorten bieten sie Sozialberatung sowie Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung an. In Berlin stehen zusätzlich eigene Beratungsstellen für behinderte und chronisch kranke Studierende zur Verfügung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos und selbstverständlich streng vertraulich.

Das Studentenwerk Berlin ist das größte deutsche Studentenwerk und zuständig für alle öffentlichen und einige staatlich anerkannte private Hochschulen. Die jährlich erscheinende Broschüre „Mitten auf dem Campus“ und das zwei-monatliche Campus-Magazin „Werkblatt“ informieren über das vielfältige Leistungsspektrum des Studentenwerks Berlin, weitere Aktivitäten, kulturelle Veranstaltungen und das Leben auf dem Campus. Beide Publikationen sind auch online verfügbar.

Das Studentenwerk Potsdam betreut neben den Studierenden der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam auch die der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ in Potsdam-Babelsberg. Für die Technische Hochschule Wildau (FH) und die Fachhochschule Brandenburg ist das Potsdamer Studentenwerk ebenfalls zuständig. In Potsdam, Wildau und Brandenburg an der Havel betreibt das Studentenwerk Wohnheime, Mensen und Cafeterien. Beratungs­angebote und eine Kindertagesstätte stehen am Standort Potsdam zur Verfügung. Der jährlich erscheinende „Wegweiser“ und das monatliche Infoblatt „Mensabegleiter“ dienen den Studierenden in Potsdam, Brandenburg und Wildau als Orien-tierungshilfe. Beide Publikationen können von der Webseite des Studentenwerks Potsdam heruntergeladen werden.

Über die bereits genannten Angebote hinaus betreiben die Studentenwerke Berlin und Potsdam Arbeitsvermittlungen für Studierende.

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) betreut die Studierenden der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), der Fachhochschule Eberswalde und der Hochschule Lausitz (FH) mit ihren Standorten in Cottbus und Senftenberg. Neben dem Studentenhaus in Frankfurt (Oder) unterhält das Studentenwerk auch eine vergleichbare Einrichtung in Cottbus. An allen Hochschulstandorten bewirtschaftet es Wohnanlagen, Mensen und andere gastronomische Einrichtungen. In Cottbus betreibt das Studentenwerk außerdem eine Kindertagesstätte. Regelmäßige BAföG-Sprechstunden finden zusätzlich in Eberswalde und Senftenberg statt.

Studieren mit BAföG-Förderung

Die meisten Studierenden finanzieren ihr Studium aus mehreren Quellen: aus Unterhaltszahlungen der Eltern, durch staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), durch Jobs neben dem Studium, aber auch durch Stipendien oder Kredite. Doch wer unterstützt die Studierenden auf dem Weg zur Studienfinanzierung? Sowohl die BAföG-Ämter als auch die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke beantworten Fragen der Studierenden zur Unterhaltspflicht der Eltern, zu gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Versicherung, Kindergeld, Jobs oder BAföG, zu Stipendienanträgen bei Stiftungen sowie zum kreditfinanzierten Studium. Darüber hinaus helfen sie, Lösungsstrategien bei finanziellen Notlagen zu entwickeln.

Unter welchen Voraussetzungen bekommen Studierende BAföG? Deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende haben einen Rechtsanspruch auf BAföG-Leistungen für eine Ausbildung, die der eigenen Neigung, Eignung und Leistung entspricht, sofern ihnen die für Lebensunterhalt und Studium erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Ob das der Fall ist, wird auf der Grundlage des Einkommens der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller selbst, ihrer Eltern und ggf. ihrer Ehegatten entschieden. Eine Vorausleistung der BAföG-Förderung durch den Staat kann erfolgen, wenn die Eltern ihren Unterhaltsbeitrag nicht zahlen und das Studium dadurch gefährdet ist.

Die BAföG-Förderung wird – im Gegensatz zu vielen Stipendien – unabhängig von der Eignung für einen bestimmten Studiengang gewährt. Darüber hinaus wird sie je zur Hälfte als rückzahlungsfreier Zuschuss und – im Gegensatz zu den Krediten – als zinsloses Darlehen gezahlt. 2008 bezogen deutschlandweit rund 510 000 Studierende Förderung nach dem BAföG, davon über die Hälfte den Höchstsatz von 648 Euro, während die durchschnittliche Fördersumme 398 Euro betrug. Die Ausgaben des Bundes und der Länder für die BAföG-Unterstützung lagen 2008 bei 2,33 Milliarden Euro.

BAföG-geförderte Studierende dürfen maximal 400 Euro im Monat anrechnungsfrei dazuverdienen. Kindergeld reduziert die Förderungsbeträge zwar nicht, aber der Zuschussanteil der BAföG-Förderung zählt bei der Kindergeldberechnung zum Einkommen. Studierende, die mit einem eigenen Kind unter zehn Jahren im selben Haushalt leben, bekommen zusätzlich monatlich 113 Euro (weitere Kinder: je 85 Euro).

Förderungsleistungen werden immer für zwölf Monate bewilligt; eine Verlängerung sollte am besten etwa zwei Monate vor Ablauf dieses Bewilligungszeitraums beantragt werden. Bei rechtzeitiger Antragstellung beginnt die Förderung mit dem ersten Semester und endet in der Regel mit Ablauf der Förderungshöchstdauer. Die Förderungshöchstdauer kann nach § 15 BAföG um eine angemessene Zeitspanne verlängert werden; dies gilt für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, für Studentinnen, die während des Studiums schwanger sind, und für Studierende, die für die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren zuständig sind. Die Förderungshöchstdauer kann auch verlängert werden, wenn Studierende erstmalig ihre Abschlussprüfung nicht bestehen oder in Gremien satzungsmäßiger Organe der Hochschulen, der Länder, der Studentischen Selbstverwaltung und des Studentenwerks tätig sind. Werden Prüfungen erstmalig nicht bestanden, ohne die das Weiterstudium nicht möglich wäre, oder erhalten Studierende eine verspätete Zulassung zu examensnotwendigen Lehrveranstaltungen, sind das ebenfalls Gründe für eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer.

Die Förderung nach dem BAföG wird beim Amt für Ausbildungsförderung des zuständigen Studentenwerks beantragt. Nötig ist dafür ein schriftlicher Antrag, der zur Fristwahrung (die Förderung gilt ab dem Monat der Antragstellung) zunächst formlos verfasst und auch per Fax übermittelt werden kann. Die ausgefüllten Antragsformulare können dann zusammen mit den erforderlichen Dokumenten nachgereicht werden. Vor Beginn des fünften Fachsemesters müssen alle geförderten Studierenden gemäß § 48 BAföG auf einem besonderen Formblatt ihren Leistungsstand nachweisen.

Förderungsberechtigt sind außer deutschen auch viele ausländische Studierende, die in Deutschland ein Daueraufenthaltsrecht besitzen, z. B. weil sie Staatsangehörige anderer EU-Staaten sind, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Anerkennung als Flüchtling besitzen. Da die einschlägigen Bestimmungen des § 8 BAföG sehr vielschichtig sind, sollten ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller sich möglichst frühzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung ihres Studentenwerks beraten lassen.

Gefördert wird, wer zu Beginn des Studiums die Altersgrenze von 30 Jahren nicht überschritten hat. Ausnahmen sind möglich, wenn Antragstellende den zweiten Bildungsweg absolviert haben oder aus persönlichen (z. B. wegen Krankheit bzw. Behinderung) oder familiären Gründen (z. B. Erziehung von Kindern bis zu zehn Jahren) gehindert waren, ihr Studium bis zum 30. Lebensjahr zu beginnen. Sie müssen jedoch im jeweiligen Fall das Studium unverzüglich aufnehmen, sobald die Zugangsvoraussetzungen erreicht bzw. die Hinderungsgründe weggefallen sind. Wer diese Altersgrenze überschritten hat und dennoch BAföG-Förderung beantragen möchte, sollte sich zuvor beim Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen und sicherheitshalber einen Antrag auf Vor-abentscheidung stellen.

BAföG-Leistungen können gemäß § 11 BAföG unabhängig vom Elterneinkommen gewährt werden, wenn Antragstellerinnen und Antragsteller bei Studienbeginn (Bachelor oder Master) das 30. Lebensjahr vollendet haben. Wer nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre bzw. nach einer dreijährigen Berufsausbildung mindestens drei Jahre (bei kürzeren Ausbildungen entsprechend länger) erwerbstätig war und aus dieser Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt komplett selbst finanzieren konnte, erhält ebenfalls eine vom Elterneinkommen unabhängige Förderung.

Bei der Frage, ob Studierende nach einem Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch weiter gefördert werden können, unterscheidet das Amt für Ausbildungsförderung gemäß § 7 BAföG wichtige und unabweisbare Gründe. Ein Wechsel oder Abbruch aus wichtigem Grund ist für eine weitere Förderung unschädlich, wenn er bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt. Diese Frist verlängert sich ggf. um die Semester des bisherigen Studiums. Sie werden auf die neue Ausbildung angerechnet. Findet der Wechsel oder Abbruch vor dem Beginn des dritten Fachsemesters statt, geht das Amt für Ausbildungsförderung automatisch davon aus, dass er aus einem wichtigen Grund und sofort nach dessen Eintreten vollzogen wurde. Für einen Wechsel aus unabweisbarem Grund, z. B. wegen einer unerwartet aufgetretenen Behinderung oder Allergie, die eine Studienfortsetzung nicht zulässt, gibt es hinsichtlich der Förderung des neuen Studiums keine zeitlichen Beschränkungen.

Ein Auslandsstudium in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in der Schweiz kann nach dem BAföG aufgrund derselben Kriterien gefördert werden, die für ein Studium in Deutschland gelten. Mit einem Antrag auf Vorabentscheidung beim Amt für Ausbildungsförderung kann geklärt werden, ob die Förderungsvoraussetzungen für ein Auslandsstudium, für ein Masterstudium, für ein Weiterstudium nach einem Fachrichtungswechsel oder für einen Studienbeginn trotz Überschreitung der Altersgrenze gegeben sind. Das Amt ist an seine Vorabentscheidung allerdings nur gebunden, wenn das angestrebte Studium innerhalb eines Jahres nach Antragstellung aufgenommen wird.

Studierende, die innerhalb von vier Semestern nach dem Ende der Förderungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen worden sind und denen das Prüfungsbüro bzw. Prüfungsamt bescheinigt, dass sie das Studium innerhalb eines Jahres abschließen können, können auf Antrag für maximal zwölf Monate eine Hilfe zum Studienabschluss bekommen.

Andere Finanzierungsmöglichkeiten

Kredite müssen im Gegensatz zur BAföG-Förderung, deren Darlehensanteil zinsfrei ist, ausnahmslos verzinst werden. Das gilt für den staatlichen Bildungskredit, den nur fortgeschrittene Studierende (z. B. in Masterstudiengängen) bekommen können, ebenso wie für die verschiedenen Studienkredite. Weil der Betrag, den man später über viele Jahre hinweg ratenweise zurückzahlen muss, stets höher ist als die ausbezahlte Summe, bedeutet ein Kredit immer auch ein Verschuldungsrisiko. Die Sozialberatung des zuständigen Studentenwerks prüft gemeinsam mit den Studierenden, ob andere Finanzierungsmöglichkeiten in Frage kommen. Außerdem weist sie darauf hin, was beim Abschluss eines Kreditvertrags berücksichtigt werden sollte. Stipendien sind zweifellos die günstigste Variante der Studienfinanzierung: Ein Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden und ist außerdem für den Lebenslauf von Vorteil, zumal, wenn es sich um das Stipendium einer Stiftung mit dem Zweck der Begabtenförderung handelt. Weil die Voraussetzungen für eine Stipendienvergabe sehr unterschiedlich sind, bietet die Sozialberatung Tipps zu Recherche und Antragstellung.

Keine Studienfinanzierung, aber ein Ausweg bei Engpässen und in Notsituationen sind Zuschüsse und Darlehen, welche die Studentenwerke Studierenden in besonderen Fällen gewähren können. Studierende, die vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten sind, können beim Studentenwerk ein zinsloses Darlehen beantragen. Dazu müssen sie allerdings nachweisen, dass sie das Darlehen schon einen Monat nach Erhalt in monatlichen Raten zurückzahlen können. Der Zuschussfonds in Berlin ist dagegen in erster Linie für ausländische Studierende bestimmt, die keine staatlichen oder privaten Zuwendungen erhalten und ihren Lebensunterhalt nicht durch Jobs finanzieren können, weil sie z. B. gerade in einer Prüfung stecken oder krank geworden sind. In Potsdam können daraus auch in begrenztem Umfang alleinerziehende deutsche Studierende mit Kind/Kindern unterstützt werden. Voraussetzung: Sie haben ihr Studium bisher überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit finanziert, besitzen keinen BAföG-Anspruch und stehen kurz vor der Abschlussprüfung.

Jobs sind nur eingeschränkt zur Studienfinanzierung geeignet. Obwohl vor allem die neuen Bachelorstudiengänge mit ihrem dichten Arbeitspensum und vielen studienbegleitenden Prüfungen wenig Zeit für Nebentätigkeiten lassen, arbeiten etwa zwei Drittel aller Studierenden in Deutschland zumindest gelegentlich nebenher. Die studentische Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen des Studentenwerks Berlin unterstützt seit 60 Jahren Studierende bei der Suche nach passenden Jobs. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und vermittelt rund 25 000 Jobs im Jahr. Aktuelle Angebote sind auf den Webseiten des Studentenwerks Berlin sowie auf Displays in den Filialen der Heinzelmännchen in Charlottenburg und Dahlem zu finden. Auch das Studentenwerk Potsdam bietet eine Jobvermittlung für Studierende an.

Wohnen

Kein Hochschulstandort in Berlin und Brandenburg, an dem das zuständige Studentenwerk nicht auch Wohnmöglichkeiten anbietet. In den Wohnanlagen gibt es neben Einzelapartments auch größere Wohneinheiten, in denen Studierende mit ihrem Partner oder mit Kommilitonen zusammenleben können. Ein-Bett-Zimmer werden meist als Teil einer Zweier- bis Fünfer-Wohngemeinschaft vermietet, die sich Bad und Küche teilt. Einige Wohnanlagen bieten auch Wohnungen, die speziell den Bedürfnissen von behinderten oder chronisch kranken Studierenden und von Studierenden mit Kind/Kindern entsprechen. Die Monatsmieten variieren je nach Größe, Ausstattung und Lage. Wer mit mehreren Personen zusammenwohnt, zahlt weniger. Das Studentenwerk Berlin verwaltet derzeit 34 Wohnheime mit rund 9750 Plätzen in fast allen Berliner Bezirken. Die Wohnzeit ist begrenzt auf 14 Hochschulsemester. Sie kann für ausländische Studierende, für Alleinerziehende und für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten um maximal vier Semester verlängert werden. Für eine Wohnung beim Studentenwerk Berlin ist eine Kaution in Höhe von mindestens einer Monatsmiete zu zahlen. Der Alltag in den Berliner Wohnanlagen wird entscheidend von den studentischen Selbstverwaltungen mitgestaltet, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt werden. Diese Interessenvertretungen kümmern sich auch um Angebote zur Freizeitgestaltung und um die Gemeinschaftsräume. Für Fragen und Probleme der ausländischen Wohnheimbewohnerinnen und -bewohner steht ein Team von studentischen Wohnheimtutoren bereit. Die Berliner Studentenwohnheime können im Umfeld der Informationstage der Universitäten und Hochschulen sowie speziell am „Tag des offenen Wohnheims“ in den Monaten Juli und August besichtigt werden.

Das Studentenwerk Potsdam verfügt über 2 092 Wohnheimplätze in Potsdam, 192 in Brandenburg an der Havel und 302 in Wildau. Dabei handelt es sich ausschließlich um individuelle Einzelzimmer in 34 Häusern – verknüpft mit den unterschiedlichsten Wohnformen. Das Studentenwerk Potsdam vermietet für die Dauer von bis zu acht Hochschulsemestern (unabhängig vom Fachsemester), über Verlängerungen wird individuell entschieden. Die Kaution beträgt 200 Euro.

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) betreibt in Frankfurt, Eberswalde, Cottbus und in Senftenberg 15 Wohnanlagen mit insgesamt 3 632 Plätzen. Die Wohnzeit ist auf die Regelstudienzeit begrenzt und kann um maximal zwei Semester verlängert werden. Beim Einzug ist eine Mietkaution in Höhe von 200 Euro fällig.

In vielen Wohnheimen der drei regionalen Studentenwerke steht, z.T. gegen Entgelt, ein leistungsfähiges WLAN bzw. eine Internetanbindung über die jeweilige Hochschule zur Verfügung.

Ausführliche Informationen über die Studentenwohnheime sind auf den Webseiten der zuständigen Studentenwerke zu finden. Bewerbungen für einen Wohnplatz können online erfolgen, werden aber auch in Papierform entgegengenommen. Erfahrungsgemäß ist zu Beginn eines Semesters die Nachfrage besonders groß. Mit Fragen wenden sich Interessierte am besten immer direkt an das jeweilige Studentenwerk. Zum Abschluss eines Mietvertrags sind eine Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der jeweiligen Hochschule und eine Lastschrifteinzugsermächtigung für die Miete erforderlich.

Essen und Trinken

Die Studentenwerke bieten in ihren Mensen, Cafeterien, Bistros und Coffeebars eine vollwertige, abwechslungsreiche und gesunde Versorgung für Studierende, Hochschulbedienstete und Gäste der Hochschulen an. Eine gute Qualität, ein gast­orientiertes, vielfältiges Angebot im angemessenen Preis-Leistungsverhältnis sowie das anspruchvolle Dienstleistungsniveau der Beschäftigten sind Basis und Erfolgsgarant für die Entwicklung der Speisebetriebe.

Front-Cooking, Pasta-Stände, Aktionswochenspezialitäten, Bio-Angebote, Salat-, Antipasti- sowie Dessertbuffets mit Hausgebackenem haben sich zu beliebten Standardangeboten entwickelt. In den meisten Mensen können sich die Gäste ihr Essen im Free-Flow-System selbst komponentenweise zusammenstellen. In den Cafeterien werden reichhaltige Frühstücks- und Zwischenverpflegungsprodukte, aber auch Mittagsgerichte angeboten. Die Coffeebars sind mit ihren Kaffeespezialitäten und ihrer niveauvollen Ausstattung beliebte Treffpunkte der Studierenden und Hochschulbeschäftigten auf dem Campus.

Das Studentenwerk Berlin hat ein Mensa-Kochbuch „Best of Berlin Mensa“ herausgegeben. Beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) heißt ein ähnliches Buch „UNIversell kochen“. Die aktuellen Speisepläne können von den Webseiten der Studentenwerke abgerufen werden.

In den großen Mensen des Studentenwerks Berlin wird nicht mehr bar, sondern mit der MensaCard bezahlt, einer mit maximal 50 Euro aufladbaren Chipkarte, die ausschließlich Guthaben speichern kann. Eine MensaCard bekommt man nach Vorlage des Studierendenausweises an den Mensakassen gegen ein Pfand von 1,55 Euro. Aufwerter für die MensaCard stehen in den Foyers der Mensen bereit. In den Mensen der Studentenwerke Potsdam und Frankfurt (Oder) ist sowohl Bar- als auch Kartenzahlung möglich.

Kindertagesstätten

Das Studentenwerk Berlin bietet Plätze in fünf Kindertagesstätten, die jeweils in der Nähe der Freien Universität, der Technischen Universität, der Beuth-Hochschule für Technik und der Hochschule für Wirtschaft und Recht gelegen sind. Derzeit werden Möglichkeiten zur qualifizierten Ganztagsbetreuung für mehr als 410 Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Übergang in die Schule angeboten. Für die Platzvergabe ist jede Kindertagesstätte selbst zuständig; in ihre Vormerkliste kann man sich über die Webseiten des Studentenwerks Berlin aufnehmen lassen. Für den Vertragsabschluss braucht man einen „Kita-Gutschein“, der mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Amt für Kindertagesbetreuung der Abteilung Jugend, Familie und Schule des jeweiligen Berliner Bezirksamts beantragt werden sollte.

Das Studentenwerk Potsdam unterhält in Potsdam eine Kindertagesstätte für 60 Kinder. In Brandenburg an der Havel kooperiert das Studentenwerk mit der Kommunalverwaltung. Weitere 70 Betreuungsplätze gibt es in Tagespflegestellen an den einzelnen Hochschul- und Wohnheimstandorten. Mit dem Vergabeverfahren hat das Studentenwerk Potsdam einen Träger, die Kinderwelt GmbH, beauftragt.

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) kooperiert mit einer kommunalen Kindertagesstätte und betreibt an seinem Standort Cottbus eine eigene Kindertagesstätte für 120 Kinder.

Die Broschüre „Studieren mit Kind in Berlin“ der Sozialberatung des Studentenwerks Berlin ist auch online verfügbar. Für das Studentenwerk Potsdam wird eine vergleichbare Broschüre vorbereitet.

Sozialberatung

Müssen die Eltern das Studium finanzieren? Wie bekommt man Wohngeld? Ist das Studium noch zu schaffen, wenn erst das Kind da ist? Bei solchen und ähnlichen Fragen sind Studierende mit der Sozialberatung der Studentenwerke an der richtigen Adresse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten neben der Beratung zu Studienfinanzierung und sozialrechtlichen Fragen (z. B. Kindergeld, Krankenversicherung, Wohngeld, finanzielle Engpässe) auch Unterstützung in Konfliktsituationen. Für deutsche und ausländische Studierende mit Kind/Kindern bestehen spezielle Beratungsangebote, die Informationen über staatliche Leistungen und Betreuungsmöglichkeiten einschließen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Für ausführliche Beratungsgespräche wird empfohlen, vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin außerhalb der Sprechzeiten zu vereinbaren.

Den deutsch-französischen Sozialausweis und den einzigen weltweit anerkannten internationalen Studierendenausweis ISIC gibt es in Berlin bei den Sozialberatungsstellen und in Potsdam am Service Point im Studentenhaus.

Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung

Es gibt viele Gründe, warum ein Studium, das zuerst eine spannende Herausforderung zu sein schien und lange Spaß machte, zur Belastung werden kann. Wenn diese Belastung zu groß wird und man irgendwie nicht weiterkommt, kann Beratung helfen. Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung wird von den drei Studentenwerken der Region an den Standorten Berlin, Frankfurt (Oder), Cottbus, Eberswalde, Potsdam, Wildau und Brandenburg an der Havel angeboten.

Die dort tätigen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht und verfügen meist über langjährige Erfahrung im Tätigkeitsfeld Hochschule. Sie möchten mit ihrem Beratungs- und Therapieangebot die persönliche Entwicklung der Studierenden unterstützen und begleiten. Dazu gehören je nach Ausstattung der Beratungsstelle die Erstberatung, die auch mehrere Sitzungen umfassen kann, Einzelangebote wie z. B. Prüfungsbegleitung, Kurzzeittherapie oder Krisenintervention, Paarberatung, themenzentrierte Gruppen (Prüfungsangst, Selbstsicherheit, Arbeitsstörungen, Schreibstörungen, Stressbewältigung), psychotherapeutische Gruppen sowie die Vermittlung von Therapieplätzen und andere Hilfen.

Das Studentenwerk Berlin bietet an seinem Standort Charlottenburg für Studentinnen und ggf. ihre Partner auch Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB an. Gesprächstermine müssen telefonisch vereinbart werden.

Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende

Die Beratungsstelle des Studentenwerks Berlin für behinderte und chronisch kranke Studierende berät an ihren Standorten in Charlottenburg, Dahlem und Friedrichshain bei Organisation und Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen in Studium und Alltag. Die Beratung erstreckt sich auch auf sozialrechtliche Fragen, den Umgang mit Ämtern und auf die Bewältigung persönlicher Probleme. Darüber hinaus unterhält das Studentenwerk einen Hilfsmittelpool, aus dem verschiedene technische Geräte kostenlos entliehen werden können. Damit der Einstieg ins Studium reibungslos gelingt, empfiehlt es sich, möglichst schon vor Beginn des Studiums telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Beratungsteam und mit der oder dem Behindertenbeauftragten der jeweiligen Hochschule aufzunehmen.

Im Studentenwerk Potsdam ist die Sozialberatungsstelle für die Beratung von Studierenden mit Handicap zuständig. Der Studentenservice des Studentenwerks Frankfurt (Oder) ist Ansprechpartner für behinderte und chronisch kranke Studierende aus Frankfurt (Oder), Cottbus, Eberswalde und Senftenberg.


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