Der Weg ins Lehramt verläuft in jedem Bundesland ein wenig anders – das gilt auch für Berlin und Brandenburg. Im Land Berlin sind es vier Universitäten – die Freie Universität Berlin (FU), die Humboldt-Universität zu Berlin (HU), die Technische Universität Berlin (TU) und die Universität der Künste Berlin (UdK) –, an denen ein lehramtsbezogenes Studium möglich ist. In Brandenburg wird das Lehramtsstudium von der Universität Potsdam angeboten.
Trotz vieler Unterschiede gibt es einige Gemeinsamkeiten: In beiden Ländern folgen auf ein sechssemestriges Bachelorstudium zweier bzw. in speziellen Fällen dreier Fächer in Verbindung mit lehramtsbezogenen Berufswissenschaften ein konsekutives Masterstudium in derselben Kombination und der obligatorische Vorbereitungsdienst. Dessen Abschluss, die Zweite Staatsprüfung, stellt die eigentliche Qualifikation für eine Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an öffentlichen Schulen dar. Für das Bachelorstudium, das Masterstudium und den Vorbereitungsdienst gelten jeweils andere Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen.
In beiden Ländern ist es möglich, sich auf die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer in der Primarstufe (z. B. an Grundschulen), der Sekundarstufe I (z. B. an Realschulen) und der Sekundarstufe II (z. B. an Gymnasien) vorzubereiten. Zahl, Bezeichnungen und Struktur der Lehrämter sind allerdings verschieden. Während in Berlin auch das Studium für berufliche Schulen und für Sonderschulen möglich ist, kann man sich im Land Brandenburg in diesen Bereichen zwar nicht für ein Studium, wohl aber für den Vorbereitungsdienst bewerben.
Das Fächerangebot in Berlin und Potsdam ist nicht ganz deckungsgleich; so werden z. B. Bildende Kunst oder Griechisch nur in Berlin und Polnisch nur in Potsdam angeboten. Bei der Fachkombination sind Kombinationsgebote und -verbote zu beachten, die sich nicht nur in den beiden Bundesländern, sondern an jeder einzelnen Berliner Universität unterscheiden. Erst- und Zweitfach werden in Berlin an derselben Universität studiert, außer, eine bestimmte Fachkombination kann nur an zwei verschiedenen Universitäten belegt werden. Kombinationen eines Berliner Kernfachs mit einem Zweitfach der Universität Potsdam sind nur möglich, wenn das Kernfach an der UdK studiert wird.
Auch die Bachelorgrade beider Länder unterscheiden sich: In Berlin erwirbt man unabhängig davon, ob man lehramtsbezogen studiert oder nicht, je nach Kernfach den Abschluss als Bachelor of Arts (B.A.) oder als Bachelor of Science (B.Sc.). Die Universität Potsdam vergibt dagegen als Abschluss ihrer speziellen lehramtsbezogenen Studiengänge unabhängig vom studierten Erstfach den Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.). In denjenigen Berliner Bachelorstudiengängen, die nicht rein lehramtsbezogen, sondern wahlweise auch ohne Lehramtsoption studierbar sind, müssen Studierende ihre Fächer und den berufswissenschaftlichen Studienanteil so zusammenstellen, dass mit dem Bachelorabschluss die Option für das angestrebte Lehramt (siehe Lehramtstabelle) verbunden ist. Nur dann ist eine Bewerbung für den passenden konsekutiven zwei, drei- oder viersemestrigen Lehramtsmaster möglich.
Lehramtsbezogene Berufswissenschaften werden an den Berliner Universitäten im Rahmen eines obligatorischen Studienanteils vermittelt, der erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte, Deutsch als Zweitsprache sowie Schulpraktische Studien (Praktika) umfasst. An der Universität Potsdam ergänzt der ebenfalls obligatorische Teilstudiengang Erziehungswissenschaften das Studium der gewählten Fächer, in die fachdidaktische Anteile jeweils integriert sind. Zu den Erziehungswissenschaften gehören neben Schulpraktischen Studien u.a. schulpädagogische, allgemeine didaktische und psychologische Inhalte. Beim Potsdamer Studiengang, der auf das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen vorbereitet, kommt der primarstufenspezifische Bereich hinzu, in dem vor allem Aspekte der Bildung und Erziehung in der Grundschule behandelt werden. Schulpraktische Studien sind – vor allem in Form mehrerer Schulpraktika – in beiden Ländern und bei allen Lehrämtern auch Bestandteile des lehramtsbezogenen Masterstudiums.
Im Gegensatz zum Land Berlin, wo (außer für Sonderschulen) zurzeit ein zweisemestriger Masterstudiengang auf die Lehrämter des gehobenen Dienstes (L1, L2) vorbereitet, sehen die Brandenburger Regelungen für LSekIP (siehe Lehramts-tabelle) einen dreisemestrigen Masterstudiengang vor. Für die Studienratslaufbahn qualifizieren in beiden Ländern jeweils viersemestrige Masterstudiengänge.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die strukturellen Unterschiede zwischen dem Berliner und dem Brandenburger Ausbildungsweg im Bereich der Primarstufe. In Berlin muss man sich bei FU oder HU für das Erst- bzw. Kernfach Grundschulpädagogik und ein geeignetes Zweitfach bzw. Modulangebot bewerben. Grundschulpädagogik ist als Zweitfach nur wählbar in Verbindung mit den UdK-Erstfächern Bildende Kunst oder Musik. Das Studium umfasst außer Allgemeiner Grundschulpädagogik die obligatorischen Lernbereiche Deutsch und Mathematik; als dritter Lernbereich wird Sachunterricht oder – an der HU nur bei geeignetem Zweitfach – Musisch-ästhetische Erziehung (MÄErz) an der UdK studiert. Hinzu kommt der berufswissenschaftliche Studienanteil. An der Universität Potsdam bewirbt man sich im Rahmen des Studiengangs, der auf das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit Schwerpunktsetzung auf Primarstufe vorbereitet, außer für das Erstfach für zwei der primarstufenspezifischen Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik oder Sport. Dazu werden der Teilstudiengang Erziehungswissenschaften und der primarstufenspezifische Bereich studiert.



