- Masterstudium in Berlin und Brandenburg
- Universitäten und Fachhochschulen
- Konsekutive, nichtkonsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge
- Forschungs- oder Anwendungsorientierung
- Akkreditierung
- Mit dem Master ins Lehramt
- Studiengebühren
- Bewerbungen für Masterstudiengänge
- Mobilität durch Bologna
- Hochschulrankings
Die öffentlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg bieten nicht nur eine unvergleichliche Vielfalt grundständiger Studienangebote, sondern auch ein breites Spektrum weiterführender Studienmöglichkeiten. Dabei sind Masterstudiengänge im deutschen Hochschulsystem noch relativ jung: Im Zuge der Umsetzung des 1999 begonnenen Bologna-Prozesses ist das Studium heute europaweit hauptsächlich in zwei Zyklen unterteilt. Der Umfang beider Zyklen ist gesetzlich auf insgesamt maximal fünf Jahre festgelegt worden: eine Bachelorphase von in Deutschland meist drei (an Fachhochschulen oft dreieinhalb) Jahren und eine Masterphase, die an Universitäten meist auf zwei und an Fachhochschulen meist auf eineinhalb Jahre ausgelegt ist. Inzwischen mehren sich Stimmen, die vierjährige Bachelorstudiengänge fordern, womit allerdings zwangsläufig eine Verkürzung der konsekutiven Masterstudiengänge auf ein Jahr verbunden wäre. Einjährige Masterstudiengänge gibt es bisher jedoch fast ausschließlich in der Kategorie der weiterbildenden, nicht der konsekutiven Masterstudiengänge.
Universitäten und Fachhochschulen
In Deutschland werden vor allem drei Arten von Hochschulen unterschieden: Universitäten, Fachhochschulen und künstlerische Hochschulen. Sämtliche Hochschularten bieten sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengänge an. Die leitenden Maximen der Universitäten und der Fachhochschulen – Wissenschaftsorientierung einerseits, Anwendungsorientierung andererseits – sind zwar im Zuge des Bologna-Prozesses erhalten geblieben, aber die formalen Unterschiede zwischen Universitäts- und Fachhochschulabschlüssen sind größtenteils verschwunden. Die Durchlässigkeit zwischen den Hochschularten hat sich damit deutlich verbessert: Sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, können Bachelorabsolventinnen und -absolventen der Fachhochschulen ihr Studium mit einem universitären Masterstudiengang fortsetzen, und wer umgekehrt das Bachelorstudium an einer Universität abgeschlossen hat, kann zu einem eher praxisorientierten Masterstudium an eine Fachhochschule wechseln.
Konsekutive, nichtkonsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge
Nach einer Übereinkunft der deutschen Kultusminister (Stand: Januar 2010) sind drei Kategorien von Masterstudiengängen zu unterscheiden; die Kategorie ist in der jeweiligen Studienordnung angegeben. Konsekutive Masterstudiengänge knüpfen ausschließlich an Bachelorabschlüsse eines bestimmten Fachgebiets an. Bachelor- und Masterstudium stellen also eine fachlich-inhaltliche Einheit dar. Zugangsvoraussetzung ist daher ein Bachelorabschluss im gleichen Fach oder ein anerkanntes Äquivalent aus dem In- oder Ausland. Nichtkonsekutive Masterstudiengänge sind den konsekutiven Studiengängen gleichwertig, bauen aber nicht auf Bachelorabschlüssen in bestimmten Fächern auf. Da ihre Gegenstände oft „quer“ zu den einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen liegen, sind Abschlüsse verschiedener Fächer als Zugangsvoraussetzung geeignet. So können z. B. für einen regionalwissenschaftlichen Masterstudiengang Bachelorabschlüsse in den Sozialwissenschaften, in Geschichte oder in einer einschlägigen Literaturwissenschaft sinnvoll sein. Auch weiterbildende Masterstudiengänge behandeln oft Querschnittsthemen. In ihrer Mehrzahl stellen sie Bezüge zu bestimmten beruflichen Praxisfeldern her. Sie sprechen vor allem Graduierte mit beruflichen Erfahrungen an, setzen in aller Regel Berufspraxis nach dem ersten Hochschulabschluss voraus und stehen so im Kontext des „Lebenslangen Lernens“.
Forschungs- oder Anwendungsorientierung
Konsekutive und nichtkonsekutive Masterstudiengänge werden nach dem Beschluss der Kultusminister noch in einer weiteren Weise unterschieden: Die Studiengänge sind entweder stärker forschungsorientiert und sprechen damit insbesondere Studierende an, die an einer wissenschaftlichen Karriere interessiert sind, oder sie sind stärker anwendungsorientiert konzipiert und qualifizieren damit in erster Linie für Tätigkeiten außerhalb von Wissenschaft und Forschung. Sowohl Universitäten als auch Fachhochschulen können forschungs- und anwendungsorientierte Masterstudiengänge anbieten. Forschungsorientierte Studiengänge sind allerdings an Fachhochschulen bisher nur selten zu finden, während an Universitäten zunehmend auch anwendungsorientierte Programme eingerichtet werden.
Ein weiteres wichtiges Element der Bologna-Reformen ist die Akkreditierung von Studiengängen. Sie wird von fachlich spezialisierten Agenturen vorgenommen, die für diese Aufgabe zuvor ihrerseits akkreditiert worden sind. Per Akkreditierung soll die Qualität von Studium und Lehre an den deutschen Hochschulen dokumentiert und dadurch die Reputation deutscher Studiengänge im In- und Ausland gesichert werden. Bachelor- und Masterabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten gelten als gleichwertig; bei Fachhochschul-Masterstudiengängen stellt nach Auffassung der Kultusministerkonferenz die studiengangbezogene Akkreditierung derzeit ohne die früher nötige gesonderte Feststellung sicher, dass sie die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen. Zusammenfassungen der Akkreditierungsprotokolle können in der Regel von den Webseiten der zuständigen Akkreditierungsagentur heruntergeladen werden.
Neben der ursprünglich üblichen Akkreditierung jedes einzelnen Studiengangs ist inzwischen auch die gleichzeitige Akkreditierung mehrerer Studiengänge bzw. die Akkreditierung des internen Qualitätssicherungssystems einer Hochschule möglich. Viele Universitäten in der Hochschulregion haben solche Akkreditierungen beantragt und warten auf entsprechende Entscheidungen der zuständigen Agenturen.
Eine besondere Gruppe anwendungsorientierter Masterstudiengänge stellen die auf die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zugeschnittenen Programme mit Abschluss Master of Education dar. Solche Masterstudiengänge werden in Berlin von der Freien Universität, der Humboldt-Universität, der Technischen Universität und der Universität der Künste sowie im Land Brandenburg von der Universität Potsdam angeboten. Bewerben können sich dafür Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die eine entsprechende Fächerkombination studiert und daneben die (ggf. länderspezifisch unterschiedlichen) berufswissenschaftlichen Studienleistungen (z. B. Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik, Psychologie, Schulpraktika) absolviert haben. Der Master of Education wird der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt. Diese ist Voraussetzung für den gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst („Referendariat“). Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen und eröffnet die Möglichkeit, sich für eine Anstellung im Schuldienst zu bewerben.
Berlin und Brandenburg gehören zu den deutschen Ländern, die für öffentliche Hochschulen bisher keine allgemeinen Studiengebühren eingeführt haben. In Berlin sind konsekutive ebenso wie nichtkonsekutive Masterstudiengänge gebührenfrei, während für weiterbildende Masterstudiengänge Gebühren erhoben werden können. Im Land Brandenburg bestimmt die Hochschulgesetzgebung, dass neben grundständigen Studiengängen auch konsekutive Studiengänge, die zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen, gebührenfrei sind. Für nichtkonsekutive Masterstudiengänge können die Hochschulen des Landes Brandenburg aber im Prinzip Gebühren verlangen. In einigen Fällen sind deshalb nichtkonsekutive Masterstudiengänge an Brandenburger Hochschulen gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren variiert nicht nur von Hochschule zu Hochschule, sondern auch innerhalb einer Hochschule von Studiengang zu Studiengang in teilweise erheblichem Umfang.
Bewerbungen für Masterstudiengänge
In den vergangenen Jahren sind die Kriterien, nach denen die Hochschulen Studierende auswählen können, gesetzlich liberalisiert worden. Vor allem die Zugangsregelungen für Masterstudiengänge sind deshalb äußerst heterogen. Die Unterschiede beginnen mit den länderspezifischen Grundsatzregelungen zum Hochschulzugang und setzen sich fort in hochschul- und studiengangspezifischen Bestimmungen. Außer einem geeigneten Bachelorabschluss werden immer häufiger zusätzliche Voraussetzungen verlangt, die auch davon abhängen, ob es sich um einen konsekutiven, einen nichtkonsekutiven oder einen weiterbildenden Masterstudiengang handelt.
Die Hochschultabellen in dieser Broschüre bieten eine Zusammenstellung der Zugangsvoraussetzungen, ohne die eine Bewerbung für den jeweiligen Masterstudiengang nicht möglich ist. Angaben zu den Kriterien der Bewerberauswahl und dem Ablauf des Zulassungsverfahrens fehlen dagegen wegen ihres Umfangs und ihres kurzfristigen Aktualisierungsbedarfs. Als zuverlässige Quelle für diese Informationen sind in der Regel die Webseiten der Hochschulen zu betrachten. Falls eine Hochschule keine zentrale Webseite zum Thema der Zulassung zu Masterstudiengängen anbietet, sind die nötigen Informationen meist auf den Seiten der verantwortlichen Fachbereiche oder Institute zu finden. Auskünfte zu allgemeinen Fragen erteilen die Studierendensekretariate und die Allgemeinen Studienberatungsstellen der Hochschulen; mit speziellen Fragen muss man sich meist an die für den Masterstudiengang zuständige Studienfachberatung wenden.
Ein zentrales Ziel der Bologna-Vereinbarungen ist es, die Mobilität der Studierenden zu fördern. Weil der Ablauf vieler Bachelorstudiengänge bis ins Detail geregelt ist und sich oft auch dann, wenn es sich um das gleiche Fach handelt, von Hochschule zu Hochschule stark unterscheidet, kann ein Hochschulwechsel während des Bachelorstudiums aber trotz aller Reformbemühungen für die Studierenden mit unerwünschtem Zeitverlust und entsprechenden Folgeproblemen verbunden sein. Das in zwei Zyklen geteilte Studium bietet aber im Vergleich zu den traditionellen Studiengängen neue Mobilitätschancen beim Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium. Da ein großer Teil der Masterstudiengänge inter- oder multidisziplinär ausgerichtet ist, besteht auch die Möglichkeit, fachliche oder berufliche Um- und Neuorientierungen viel einfacher zu realisieren als früher – im Inland ebenso wie im Ausland. Weiterbildende Masterstudiengänge erlauben solche Neuorientierungen auch noch nach längerer beruflicher Tätigkeit.
In den vergangenen Jahren haben sich auch in Deutschland Hochschulrankings etabliert. Wer Ranking-Ergebnisse bei der Hochschulwahl berücksichtigen will, muss sehr genau hinschauen: Einige Hochschulen haben ihre Stärken in der Spitzenforschung, andere sind führend in der Anwendung innovativer Lehrkonzepte – Rankings bilden solche Unterschiede oft nur unzureichend ab. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Differenzen zwischen den Hochschulen in Deutschland deutlich geringer ausfallen als in vielen anderen europäischen und außereuropäischen Staaten. Auch Hochschulen oder Fachbereiche, die nach den jeweils verwendeten Rankingkriterien nicht zur Spitzengruppe gerechnet werden, bieten durchweg eine hohe Ausbildungsqualität. Die Vorherrschaft öffentlich finanzierter Hochschulen mit weitgehend übereinstimmender Besoldung des wissenschaftlichen Personals bewirkt, dass bestimmte Standards der Ausbildungsqualität an deutschen Hochschulen nicht unterschritten werden. Einrichtungen, an denen für geringe Studienleistungen akademische Grade von zweifelhaftem Wert vergeben werden, sind im deutschen Hochschulsystem unbekannt.
Ein weiterführendes Studium in der Region BerlinBrandenburg eröffnet deshalb allen Absolventinnen und Absolventen solide berufliche Chancen, und zwar unabhängig davon, an welcher Hochschule sie studiert haben.



