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Service und Beratung an jedem Hochschulort

Studierende wissen, dass im Studium bürokratische, organisatorische, finanzielle, technisch-praktische und psychologische Probleme auftreten können. Damit haben die Studentenwerke viel Erfahrung: Mit umfangreichem Service und vielfältigen Beratungs- und Betreuungsangeboten helfen sie, Schwierigkeiten schnell und unbürokratisch zu überwinden. Die Studentenwerke Berlin, Potsdam und Frankfurt (Oder) betreiben z.B. BAföG-Ämter, Wohnanlagen, Speisebetriebe, Kindertagesstätten und in Berlin und Potsdam auch eine Jobvermittlung. An ihren Hauptstandorten bieten sie Sozialberatung sowie psychologisch-psychotherapeutische Beratung, in Berlin zusätzlich eigene Beratungsstellen für behinderte und chronisch kranke Studierende. Beratungsgespräche sind kostenlos und selbstverständlich streng vertraulich.

Studieren mit BAföG-Förderung

Auf BAföG-Leistungen für eine „der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung“ haben deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende für grundständige Studiengänge und Masterstudiengänge einen Rechtsanspruch, wenn ihnen die für Lebensunterhalt und Studium erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Ob das der Fall ist, wird auf der Grundlage des Einkommens und Vermögens der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller selbst, des Einkommens ihrer Eltern und ggf. ihrer Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner entschieden. Leisten Eltern ihren Unterhaltsbeitrag nicht und ist dadurch das Studium gefährdet, kann eine Vorausleistung der BAföG-Förderung durch den Staat erfolgen, der dann seinerseits auf die Eltern zurückgreift.

Nicht nur für Deutsche

Förderungsberechtigt sind außer deutschen auch ausländische Studierende, die in Deutschland ein Daueraufenthaltsrecht besitzen, z.B. als Staatsangehörige anderer EU-Staaten, durch eine Niederlassungserlaubnis oder wegen einer Anerkennung als Flüchtling. Da die einschlägigen Bestimmungen des § 8 BAföG sehr vielschichtig sind, sollten ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller sich möglichst frühzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.

Eine Frage des Alters

Gefördert wird, wer zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für die Aufnahme eines Masterstudiums gilt als Altersgrenze das vollendete 35. Lebensjahr. Ausnahmen von der Altersgrenze sind u.a. möglich, wenn Antragstellerinnen und Antragsteller den zweiten Bildungsweg absolviert haben oder aus persönlichen (z.B. wegen Krankheit oder Behinderung) oder familiären Gründen (z.B. Erziehung von Kindern bis zu zehn Jahren) daran gehindert waren, ihr Studium rechtzeitig zu beginnen.

Elternunabhängige Förderung

Unabhängig vom Elterneinkommen können BAföG-Leistungen gemäß § 11 BAföG dann gewährt werden, wenn Antragstellerinnen und Antragsteller bei Studienbeginn (Bachelor oder Master) das 30. Lebensjahr vollendet haben oder nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre bzw. nach einer dreijährigen Berufsausbildung mindestens drei Jahre (bei kürzeren Ausbildungen entsprechend länger) erwerbstätig waren und ihren kompletten Lebensunterhalt aus dieser Erwerbstätigkeit selbst finanzieren konnten.

Förderung nach Fachrichtungswechsel

Das BAföG-Amt fördert Studierende auch dann, wenn sie einen Fachrichtungswechsel (oder Studienabbruch) hinter sich haben. Voraussetzung ist, dass der Wechsel aus einem „wichtigen Grund“ erfolgte (z.B. Eignungsmangel oder Neigungswandel) und spätestens bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vollzogen wurde. Werden Fachsemester des alten Studiums auf das neue angerechnet, kann sich die genannte Frist um die Anzahl der angerechneten Semester erhöhen. Falls eine schwerwiegende Erkrankung oder ein Unfall eine Studentin bzw. einen Studenten daran hindert, das bisherige Studium fortzusetzen, liegt kein „wichtiger“, sondern der seltene Fall eines „unabweisbaren“ Grundes vor. Für diesen gilt insofern eine Sonderregelung, als es hier auf den Zeitpunkt des Fachwechsels nicht ankommt. Wer sich während eines Masterstudiums für einen Fachrichtungswechsel entscheidet, kann in einem anderen Masterstudiengang nur dann gefördert werden, wenn der Wechsel aus einem unabweisbaren Grund erfolgte.

BAföG im Ausland

Ein Auslandsstudium in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in der Schweiz kann nach dem BAföG aufgrund derselben Kriterien gefördert werden, die für ein Studium in Deutschland gelten.

Vorsichtshalber: Vorabentscheidung

Ein Antrag auf Vorabentscheidung beim Amt für Ausbildungsförderung kann klären helfen, ob die Förderungsvoraussetzungen für ein Auslandsstudium, für ein Weiterstudium nach einem Fachrichtungswechsel oder für einen Studienbeginn trotz Überschreitens der Altersgrenze gegeben sind. Das Amt ist an seine Vorabentscheidung allerdings nur gebunden, wenn das angestrebte Studium innerhalb eines Jahres nach Antragstellung tatsächlich aufgenommen wird.

Was wird gezahlt?

BAföG wird anders als die meisten Stipendien nur zur Hälfte als rückzahlungsfreier Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Die monatliche Maximalförderung beträgt zurzeit 670 Euro. Nach BAföG geförderte Studierende können bis zu 400 Euro im Monat anrechnungsfrei dazuverdienen; darüber hinausgehendes Einkommen wird angerechnet. Das Kindergeld reduziert die Förderungsbeträge nicht. Studierende, die mit einem eigenen Kind unter zehn Jahren im selben Haushalt leben, bekommen zusätzlich 113 Euro (weitere Kinder: je 85 Euro).

Wann wird gefördert?

Förderung nach dem BAföG sollte rechtzeitig vor Studienbeginn beim Amt für Ausbildungsförderung des zuständigen Studentenwerks beantragt werden, denn die Förderung gilt ab dem Monat der Antragstellung. Geförderte grundständig Studierende (z.B. Bachelorstudierende) müssen vor Beginn des fünften Fachsemesters auf einem besonderen Formblatt gemäß § 48 BAföG ihren Leistungsstand nachweisen.

Wie lange wird gefördert?

Förderungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt; eine Verlängerung sollte etwa zwei Monate vor Ablauf dieses Bewilligungszeitraums beantragt werden. Bei rechtzeitiger Antragstellung beginnt die Förderung mit dem ersten Semester und endet in der Regel mit dem Ablauf der Förderungshöchstdauer. Diese kann nach § 15 BAföG um eine angemessene Zeitspanne verlängert werden, wenn Studierende durch eine Behinderung, eine Schwangerschaft oder die Pflege und Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren an einem rechtzeitigen Abschluss gehindert waren. Auch das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussprüfung, eine Gremientätigkeit in satzungsmäßigen Organen einer Hochschule, des Landes, der studentischen Selbstverwaltung oder des Studentenwerks kann in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden.

Hilfe zum Studienabschluss

Studierende, die innerhalb von vier Semestern nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zur Abschlussprüfung zugelassen worden sind und denen das Prüfungsbüro bescheinigt, dass sie das Studium innerhalb eines Jahres abschließen können, bekommen ggf. auf Antrag für maximal zwölf Monate eine Hilfe zum Studienabschluss.

Kredite: nur mit Zinsen

Anders als bei der BAföG-Förderung, deren Darlehensanteil zinsfrei ist, müssen für Kredite immer Zinsen gezahlt werden. Das gilt für den staatlichen Bildungskredit, den nur fortgeschrittene Studierende bekommen können, ebenso wie für die verschiedenen Studienkredite. Die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke informieren darüber, was beim Abschluss eines Kreditvertrags berücksichtigt werden sollte, und prüfen gemeinsam mit den Studierenden, ob andere Finanzierungsmöglichkeiten in Frage kommen.

Stipendien: ohne Rückzahlung

Stipendien sind zweifellos die günstigste Variante der Studienfinanzierung. Ein Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden und ist außerdem für den Lebenslauf von Vorteil, vor allem, wenn es sich um ein Begabtenstipendium handelt. Weil die Voraussetzungen für eine Stipendienvergabe sehr unterschiedlich sind, bieten die Sozialberatungsstellen Tipps für Recherche und Antragstellung.

Hilfe in Notlagen

Studierende, die vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten sind, können beim Studentenwerk ein zinsloses Darlehen beantragen. Der Zuschussfonds in Berlin ist in erster Linie für ausländische Studierende bestimmt, die keine staatlichen oder privaten Zuwendungen erhalten und ihren Lebensunterhalt durch Jobs finanzieren. In Potsdam können aus dem Fonds in begrenztem Umfang auch alleinerziehende deutsche Studierende mit Kind/Kindern unterstützt werden, vorausgesetzt, sie konnten ihr Studium bisher überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit finanzieren, haben keinen BAföG-Anspruch und stehen kurz vor der Abschlussprüfung.

Jobs neben dem Studium

Etwa zwei Drittel aller Studierenden in Deutschland arbeiten zumindest gelegentlich nebenher. Die Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen des Studentenwerks Berlin unterstützt Studierende bei der Suche nach passenden Jobs. Sie vermittelt rund 20 000 Jobs pro Jahr. Aktuelle Angebote sind auf den Webseiten des Studentenwerks Berlin zu finden. Auch das Studentenwerk Potsdam bietet eine Jobvermittlung für Studierende an.

Wohnen

Kein Hochschulstandort in Berlin und Brandenburg, an dem das zuständige Studentenwerk nicht auch Wohnmöglichkeiten anbietet! In den Wohnanlagen gibt es neben Einzelapartments auch größere Wohneinheiten für Studierende, die mit Partner oder Kommilitonen zusammenleben wollen. Einige Wohnanlagen bieten auch Wohnungen, die speziell auf die Bedürfnisse behinderter oder chronisch kranker Studierender und Studierender mit Kindern zugeschnitten sind.

Berlin

Das Studentenwerk Berlin verwaltet derzeit 35 Wohnheime mit rund 9500 Plätzen in fast allen Berliner Bezirken. Die Wohnzeit ist begrenzt auf sieben Jahre. Sie kann für ausländische Studierende, Alleinerziehende und für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten um maximal zwei Jahre verlängert werden. Einzelapartments kosten zwischen 170 und 365 Euro. Der Alltag in den Berliner Wohnanlagen wird entscheidend von den studentischen Selbstverwaltungen mitgestaltet. So kümmern sie sich unter anderem um Angebote zur Freizeitgestaltung oder um die Bewirtschaftung der Wasch- und Clubräume. Ausländische Studierende können sich mit Fragen und Problemen an studentische Wohnheimtutoren wenden.

Brandenburg

Das Studentenwerk Potsdam bietet in seinen insgesamt 37 Häusern 2428 Wohnheimplätze in Potsdam, 302 in Wildau und 295 in Brandenburg an der Havel. Dabei handelt es sich ausschließlich um Einzelzimmer, verknüpft mit unterschiedlichen Wohnformen. Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) betreibt in Frankfurt, Eberswalde, Cottbus und Senftenberg 14 Wohnanlagen mit insgesamt 3645 Plätzen. Die Wohnzeit ist auf die Regelstudienzeit begrenzt und kann um maximal zwei Semester verlängert werden. In den Wohnheimen beider Studentenwerke beträgt die Kaution 200 Euro.

Frühzeitig bewerben!

Erfahrungsgemäß ist zu Beginn eines Semesters die Nachfrage am höchs-ten. Bewerben Sie sich daher frühzeitig! Bewerbungen für einen Wohnplatz sind online möglich. Beim Studentenwerk Berlin werden Anmeldungen für einen Wohnheimplatz ausschließlich online über das Wohnheimportal entgegengenommen. Zum Abschluss ei-nes Mietvertrags sind eine Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der Hochschule und eine Einzugsermächtigung für die Miete erforderlich.

Speisen auf dem Campus

Die Mensen, Cafeterien, Bistros und Coffeebars der Studentenwerke bieten eine gesunde und abwechslungsreiche Versorgung für Studierende, Hochschulbedienstete und Gäste der Hochschulen an. Die aktuellen Mensa-Speisepläne können von den Webseiten der Studentenwerke abgerufen und in Berlin sogar als App auf das Handy geladen werden. Detaillierte Angaben über Bestandteile und Zusatzstoffe der Speisen, z.B. Alkohol, Schweinefleisch, Phosphate, Gluten (Getreide), Nüsse (Schalenfrüchte) sowie Milch und Milcherzeugnisse (Laktose) ermöglichen insbesondere Allergikern oder Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen unbeschwerten Mensabesuch. Im Studentenwerk Berlin werden sowohl vegetarische als auch vegane Speisen durch ein eigenes Label gekennzeichnet.

Viel Auswahl beim Essen

Aktionswochen mit Spezialitäten, Bio-Angebote, Salat-, Antipasti- und Dessertbuffets haben sich vielerorts zu beliebten Standardangeboten entwickelt. In den meisten Mensen können die Gäste die Komponenten ihrer Mahlzeit selbst zusammenstellen. Die Cafeterien bieten reichhaltige Frühstücks- und Zwischenverpflegung, aber auch Mittagsgerichte an. Die Coffeebars sind mit ihren Kaffeespezialitäten und ihrer niveauvollen Ausstattung beliebte Treffpunkte für Studierende und Hochschulbeschäftigte auf dem Campus.

Zahlen mit der MensaCard

In den großen Mensen des Studentenwerks Berlin wird nicht mehr bar, sondern nur noch mit der MensaCard bezahlt. Das ist eine mit maximal 50 Euro aufladbare Chipkarte, die ausschließlich Guthaben speichert. Das Aufladen ist auch per Lastschrift („Autoload“) möglich.
 
In den Mensen des Studentenwerks Potsdam ist sowohl Bar- als auch Kartenzahlung möglich. In den Einrichtungen des Studentenwerks Frankfurt (Oder) muss bar bezahlt werden.

Kitas in Berlin

Die fünf Kindertagesstätten des Studentenwerks Berlin liegen in der Nähe der Freien Universität, der Technischen Universität, der Universität der Künste, der Beuth-Hochschule für Technik bzw. der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Angeboten wird qualifizierte Ganztagsbetreuung für insgesamt ca. 430 Kinder. Für die Platzvergabe sind die Kindertagesstätten selbst zuständig; in ihre Vormerklisten kann man sich über die Webseite des Studentenwerks eintragen. Die Broschüre „Studieren mit Kind in Berlin“ der Sozialberatung des Studentenwerks Berlin ist auch online verfügbar.

Kitas in Brandenburg

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) kooperiert in Frankfurt mit einer kommunalen Kindertagesstätte und betreibt am Standort Cottbus eine eigene Kindertagesstätte mit 120 Plätzen. Die Kita „klEinstein“ des Studentenwerks Potsdam mit einer Kapazität von 65 Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt befindet sich am Universitätsstandort Neues Palais. An allen Hochschulstandorten im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam wurden in den Wohnanlagen auch Tagespflegestellen und Wohnungen für Tagesmütter (und auch einen Tagesvater) eingerichtet. Es besteht eine enge Zusammenarbeit bei der Vermittlung von Kitaplätzen mit verschiedenen Trägern und den Kommunen.

Sozialberatung

Müssen die Eltern das Studium finanzieren? Wie bekommt man Wohngeld? Ist das Studium noch zu schaffen, wenn erst das Kind da ist? Mit solchen und ähnlichen Fragen sind Studierende bei den Sozialberatungsstellen der Studentenwerke an der richtigen Adresse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten neben Beratung zu Studienfinanzierung und sozialrechtlichen Fragen (z. B. Kindergeld, Krankenversicherung, Wohngeld, finanzielle Engpässe) auch Unterstützung in Konfliktsituationen. Für deutsche und ausländische Studierende mit Kindern bestehen spezielle Beratungsangebote, die Informationen über staatliche Leistungen und Betreuungsmöglichkeiten einschließen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Psychologisch-psychotherapeutische Beratung

Es gibt viele Gründe, warum ein Studium, das zuerst eine spannende Herausforderung zu sein schien und lange Spaß machte, zur Belastung werden kann. Wenn diese Belastung zu groß wird und man irgendwie nicht weiterkommt, kann Beratung helfen. Psychologisch-psychotherapeutische Beratung haben die drei Studentenwerke der Region an mehreren Standorten eingerichtet. Die dort tätigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht und verfügen meist über langjährige Erfahrung im Tätigkeitsfeld Hochschule. Zu ihrem Angebot gehören je nach Ausstattung der Beratungsstelle eine Erstberatung, die auch mehrere Sitzungen umfassen kann, Einzelangebote wie Prüfungsbegleitung, Kurzzeittherapie oder Krisenintervention, außerdem Paarberatung sowie themenzentrierte Gruppen (Prüfungsangst, Selbstsicherheit, Arbeitsstörungen, Schreibstörungen, Stressbewältigung), psychotherapeutische Gruppen und die Vermittlung von Therapieplätzen. Das Studentenwerk Berlin bietet an seinem Standort Charlottenburg für Studentinnen und ggf. ihre Partner auch Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB an. Gesprächstermine müssen telefonisch vereinbart werden.

Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende

Die Beratungsstelle des Studentenwerks Berlin für behinderte und chronisch kranke Studierende berät an ihren Standorten in Charlottenburg, Dahlem und Friedrichshain über Organisation und Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen in Studium und Alltag. Die Beratung erstreckt sich auch auf sozialrechtliche Fragen, den Umgang mit Ämtern und auf die Bewältigung persönlicher Probleme. Damit der Einstieg ins Studium reibungslos gelingt, empfiehlt es sich, möglichst schon vor Beginn des Studiums telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Beratungsteam und mit der oder dem Behindertenbeauftragten der jeweiligen Hochschule aufzunehmen. Im Studentenwerk Potsdam ist die Sozialberatungsstelle für die Beratung von Studierenden mit Handicap zuständig. Der Studentenservice des Studentenwerks Frankfurt (Oder) ist Ansprechpartner für behinderte und chronisch kranke Studierende der Hochschulstandorte Frankfurt (Oder), Cottbus, Eberswalde und Senftenberg.


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