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Studieren heißt Chancen nutzen

Wer studiert, kann nur gewinnen: Mit dem Hochschulabschluss sind laut Statistik bessere Berufschancen verbunden und das Risiko, arbeitslos zu werden, ist gering. Darüber hinaus ist das Studium eine wichtige Entwicklungsphase im persönlichen Bildungslebenslauf und ein guter Ausgangspunkt für lebenslanges Lernen. Nicht zuletzt haben Studierende Gelegenheit, konzentriert ihren Fachinteressen zu folgen, und werden dafür, falls nötig und möglich, sogar gefördert.

Allerdings müssen Studierende und Studium auch zusammenpassen. Falsche Vorstellungen von Inhalt und Anforderungen des Fachs und von dem, was „Studieren“ in der Praxis bedeuten kann, nämlich auch Arbeit und Risiko, können die Freude am Lernen schnell in mangelnde Motivation verwandeln. Immer noch hört man von Studienabbrechern, sie hätten nicht genug über ihr Studienfach gewusst, obwohl Studieninformationen noch nie so zahlreich und so einfach zu bekommen waren wie heute.

Auch wenn die große Auswahl an Studienmöglichkeiten und komplizierte Zulassungsregeln insgesamt verwirrend wirken: Stress und Frust wegen falscher Studienwahl lassen sich vermeiden. Etwas Engagement in eigener Sache zur richtigen Zeit erspart Enttäuschungen. Es empfiehlt sich, mit dem Sammeln von Informationen nicht erst kurz vor der Studienplatzbewerbung zu beginnen, sondern am besten schon vor dem Schulabschluss. Wer sich bewirbt, sollte informiert genug sein, um zumindest die folgenden Fragen beantworten zu können: „Welches Fächerspektrum würde mir liegen und interessiert mich?“, „Wie sieht das Studienangebot in diesem Bereich aus?“ und „An welchen Hochschulen hätte ich mit meinen Voraussetzungen die Chance auf einen Studienplatz?“.

Gefühl oder Kalkül

Neugier auf das Fach und Spaß am Studieren sind wichtige Voraussetzungen für den Studienerfolg. Die individuellen Interessen, Fähigkeiten und möglichst auch die Vorkenntnisse sollten zum gewählten Studienfach passen. Klar ist: Technik, Naturwissenschaften und Wirtschaft sind, wenn auch in unterschiedlichem Umfang, mit Mathematik verbunden, Medizin auch mit Chemie und Physik, Anglistik setzt gute Englischkenntnisse voraus, Psychologie ist ohne Statistik undenkbar und für Germanistik muss man sehr viel lesen. Unabhängig vom Fach erfordert jedes Studium außerdem eine gewisse Disziplin, wenn man nicht aus dem Takt kommen und alle Prüfungen möglichst gut bestehen will.

Ein bestimmtes Studium nur aus Berechnung zu wählen, weil es laut Zeitungsberichten gute Berufschancen verspricht, ist dagegen riskant: Studienabschlüsse sind zwar formal stets „berufsqualifizierend“, führen aber meist nicht in bestimmte Berufe. Ob auf den Bachelor als ersten berufsqualifizierenden Abschluss noch ein Masterabschluss folgen soll, der den Karriereweg deutlicher lenken würde, stellt sich meist erst im Verlauf des Studiums heraus. Auch lässt sich nicht sicher vorhersagen, wie der Arbeitsmarkt aussieht, wenn in drei, vier oder in fünf Jahren das Abschlusszeugnis vorliegt. Sicher ist dagegen, dass außer Wissen auch Kreativität, gedankliche Flexibilität und spätere ständige Weiterbildungsbereitschaft gefragt bleiben werden. Ein engagiert absolviertes Studium ist dafür eine wesentliche Grundlage.

Viele Interessen zu haben ist normal

Junge Leute interessieren sich meist für mehrere, oft sogar für sehr verschiedene Fächer. Viele schwanken: BWL oder Biotechnologie? Theaterwissenschaft oder Germanistik? Mathematik oder Musik? Design oder Veranstaltungsmanagement? Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen? Jura oder Psychologie? Soziale Arbeit oder Grundschulpädagogik? Wer viele Interessen hat, möchte sich ungern festlegen – was, wenn die Entscheidung für ein Fach sich als Fehler erweist und man bestimmte Themen im Studium vermisst? Solche Überlegungen sind verständlich – die Entscheidung für einen Studiengang ist nun einmal auch eine Entscheidung gegen alle anderen.

Natürlich kann man sich an mehreren Hochschulen und auch für verschiedene Studiengänge bewerben, aber um eine Entscheidung kommt man nicht herum. Erweist sich diese später als falsch, so wäre sie zwar – meist ein Jahr später – durch eine erfolgreiche Bewerbung für ein neues Fach korrigierbar, doch ist der Bewerbungserfolg bei weniger gutem Notendurchschnitt nicht garantiert. Weil ein Fachwechsel die Studienzeit verlängern und schlimmstenfalls die BAföG-Förderung kosten kann, sollte man die Studienentscheidung nicht im letzten Augenblick, sondern frühzeitig und wohlüberlegt treffen.

Richtig recherchieren

Das Studienangebot in der Region ist so vielfältig, dass keine zentrale Stelle über alle Studiengänge Auskunft geben könnte. Fast alle Hochschulen bieten heute Allgemeine Studienberatung an, die allerdings nicht das Lesen von Webseiten oder Informationsbroschüren ersparen soll. Die Studienberatung hilft vielmehr dabei, die selbst recherchierten Informationen im Zusammenhang mit den individuellen Wünschen zu gewichten, Lösungsstrategien für Probleme zu entwickeln und tragfähige Entscheidungen zu finden. Um von einem solchen Beratungsgespräch profitieren zu können, sollte man ausreichendes Vorwissen mitbringen. Dies ist am besten durch eigene Recherche zu gewinnen. Wie geht man dabei am besten vor?

Zunächst wäre anhand der Tabellen auf den folgenden Seiten herauszufinden, welche Hochschulen der Region Studiengänge anbieten, die dem persönlichen Interesse entsprechen. Danach sollte die Recherche nicht über Google, sondern ohne Umwege auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule weitergehen. Dort ist das Studienangebot aufgelistet und zu jedem Studiengang können Detailinformationen aufgerufen werden. Besonders wichtig sind dabei die Studien- und Prüfungsordnungen oder Modulhandbücher, die ausführliche Beschreibungen jedes Studienelements bzw. Moduls enthalten. Einige Hochschulen bieten auf ihren Webseiten auch Links auf fachbezogene Selbsttests, die bei der Entscheidung für oder gegen bestimmte Fächer hilfreich sein können.

Unter „Bewerbung“ findet man Informationen über Studienvoraussetzungen, Zulassungsverfahren und meist auch den Zulassungsantrag bzw. einen Link zur Online-Bewerbung. Manche Hochschulen veröffentlichen auch eine Liste der Auswahlgrenzen („NC-Werte“) des letzten abgeschlossenen Vergabeverfahrens. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass solche Ergebnisse nur begrenzte Aussagekraft haben: Das Verhältnis zwischen Bewerber- und Studienplatzzahl ändert sich mit jedem neuen Bewerbungsdurchgang, weshalb sich immer neue „NC-Werte“ ergeben.

Studiengänge und Abschlüsse

Grundständige Studiengänge, die so heißen, weil sie im Gegensatz zu den weiterführenden (Master-) Studiengängen keinen ersten Hochschulabschluss voraussetzen, werden an den Berliner und Brandenburger Hochschulen im Zuge des Bologna-Reformprozesses heute überwiegend als Bachelorstudiengänge angeboten. Die Abschlüsse heißen je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiums Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Education (B.Ed.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Music (B.Mus.) oder Bachelor of Science (B.Sc.).

Daneben gibt es außer dem einen oder anderen traditionellen Diplomstudiengang weiterhin die Staatsprüfungen in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie. Diese sind anders als alle anderen Studiengänge nicht dem Landesrecht unterworfen, sondern durch bundesweit gültige Approbationsordnungen geregelt. Landesrecht bestimmt dagegen die Zweite Staatsprüfung in Rechtswissenschaft. Während die universitären Staats- und Diplomprüfungen auf der Ebene von Masterprüfungen angesiedelt sind, entsprechen Bachelorabschlüsse formal dem traditionellen Fachhochschuldiplom.

Mit einem Bachelorabschluss als erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nach sechs, sieben oder acht Semestern können Absolventinnen und Absolventen entweder unmittelbar berufstätig werden oder sich durch ein geeignetes Masterstudium und danach eine Promotion höher qualifizieren. Oft dient der Bachelorabschluss als Sprungbrett für einen Wechsel an eine andere deutsche oder an eine ausländische Hochschule. Bachelorstudiengänge und konsekutive, darauf aufbauende Masterstudiengänge sind nach den Regeln des Bologna-Prozesses überall auf maximal fünf Jahre ausgelegt. Die Zulassung zum Mas-terstudium ist je nach Studiengang und Hochschule unterschiedlich geregelt.

Die richtige Hochschule

Wer möchte nicht die „richtige“ Hochschule finden? Ist es eine derjenigen, die im einschlägigen Ranking besonders gut abgeschnitten haben? Ist es eine, an der man garantiert nicht in der Masse untergeht? Ist vielleicht einfach die nächstgelegene Hochschule die richtige? Oder eine, die auch bei mittelmäßiger Durchschnittsnote eine Zulassungschance bietet? Man sieht: Die Frage ist nur individuell zu beantworten, auch deshalb, weil die Hochschulwahl auch von der Hochschulreife abhängt: Nicht jedes Reifezeugnis qualifiziert für jede Hochschule oder jedes Fach. In Berlin und Brandenburg gibt es verschiedene Arten öffentlicher Hochschulen: Universitäten, Fachhochschulen (die sich oft als „Hochschulen“ bezeichnen und auf Englisch „University of Applied Sciences“ heißen) und Kunsthochschulen, zu denen auch Musik- und Filmhochschulen zählen.

Mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder einer fachgebundenen Hochschulreife sind Bewerbungen an allen Hochschularten möglich. Eine fachgebundene Hochschulreife kann die Bewerbungsmöglichkeiten auf das im Reifezeugnis genannte Fächerspektrum beschränken. Die Fachhochschulreife wiederum berechtigt in Berlin oder Brandenburg nicht zum Studium an Universitäten. Für einige Studiengänge an künstlerischen Hochschulen ist nicht die Hochschulreife, sondern allein die künstlerische Begabung maßgeblich (z. B. für Schauspiel oder Bildende Kunst an der UdK Berlin), während andere Studiengänge das eine wie das andere voraussetzen (z. B. Lehramt Bildende Kunst an der UdK).

Die Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen und an Universitäten werden als gleichwertig eingestuft, wobei die Fachhochschulen eher anwendungsorientierte Studiengänge anbieten, während die Universitäten stärker grundlagenwissenschaftlich und forschungsorientiert ausgerichtet sind. Ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule kann mit einem geeigneten universitären Masterstudiengang ebenso fortgesetzt werden wie umgekehrt Universitätsabsolventinnen und -absolventen einen FH-Master anschließen können. Über die konkreten Voraussetzungen ihrer Masterstudiengänge informiert jede Hochschule auf ihren Webseiten.

Studium ohne Abitur

Auch mit einem für das Studium geeigneten Berufsabschluss und einigen Jahren einschlägiger Berufserfahrung oder mit einer Meisterprüfung kann man sich für einen Studienplatz an einer Universität oder Fachhochschule bewerben. Der Zugang zum Studium ohne Abitur ist im Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

In Berlin setzt der Antrag auf Erteilung einer fachgebundenen Studienberechtigung gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung voraus, dazu eine für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung mit zusätzlicher mindestens vierjähriger Berufserfahrung im gleichen Bereich (oder die Qualifikation als Meister/in bzw. Staatlich geprüfte/r Techniker/in oder Betriebswirt/in). Nach einer Phase der vorläufigen Immatrikulation von mindestens zwei und höchstens vier Semestern entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss über die endgültige Immatrikulation. Mit dem Studienabschluss wird automatisch auch die allgemeine Hochschulreife erworben.

In Brandenburg kann nach § 8 Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes für grundständige Studiengänge zugelassen werden, „wer den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung nachweist und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat.“ Die Hochschulzugangsberechtigung gilt aber auch als nachgewiesen „durch das Bestehen der Meisterprüfung oder den Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung (...) in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf“.

Besondere Zugangsvoraussetzungen und Studienformen

Einige Hochschulen setzen bei fremdsprachenbezogenen Studiengängen entsprechende sprachliche Vorkenntnisse voraus, die durch Schulzeugnisse, Testergebnisse oder durch eine hochschulinterne Sprachprüfung vor Studienbeginn nachzuweisen sind. Um einen Studienplatz in einem künstlerischen oder sportbezogenen Studiengang zu bekommen, müssen Bewerberinnen und Bewerber sich meist einer entsprechenden Prüfung unterziehen.

Manche grundständige Studiengänge vor allem an Fachhochschulen setzen ein Vorpraktikum oder sogar einen Berufsabschluss in einem studienrelevanten Gebiet voraus. Auch in anderen Zusammenhängen kann Berufspraxis für das Studium von Bedeutung sein. Viele duale Studiengänge verbinden Studium und Berufsausbildung; zugelassen werden daher nur Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Ausbildung entweder parallel zum Studium beginnen oder aber – je nach Studiengang – schon das 1. oder 2. Lehrjahr hinter sich bzw. schon den Abschluss in der Tasche haben. Wer einen solchen dualen Studiengang abgeschlossen hat, besitzt außer dem Bachelorgrad auch den Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs. Bei anderen dualen Studiengängen sind mit dem Studium bestimmte Praxisphasen verzahnt, die zwischen der Hochschule und kooperierenden Unternehmen vertraglich geregelt sind.

Wer schon im Arbeitsleben steht, kann Studium und Beruf meist nur vereinbaren, wenn ein Teilzeit- oder Fernstudium möglich ist. Einige Hochschulen sehen die Möglichkeit eines Antrags vor, das Studium in Teilzeit absolvieren zu dürfen. Ob diesem Antrag stattgegeben wird, hängt von der Begründung ab. Spezielle berufsbegleitende Angebote sind unter den grundständigen Studiengängen im Gegensatz zum Masterstudium selten. Im Bereich der Sozialen Arbeit, der Wirtschaft und der Informatik bieten einige Hochschulen berufsbegleitende Bachelorstudiengänge an, die als Teilzeit- und Online- bzw. Fernstudium konzipiert sind. Auch diese sind allerdings zum Teil mit Präsenzphasen in der Hochschule verbunden, die sich je nach Studiengang in Zahl und Länge unterscheiden.

Numerus clausus und Quoten

Wer die Zugangsvoraussetzungen – anerkannte Hochschulreife, Sprachkenntnisse, Vorpraktika, Eignungsprüfungen usw. – nicht erfüllt, wird auch dann nicht immatrikuliert, wenn genug Studienplätze frei sind. Anders die Zulassungsvoraussetzungen: Sie werden wichtig, wenn für einen Studiengang wesentlich mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind und deshalb eine Bewerberauswahl stattfinden muss. „NC“ bedeutet meist nichts anderes, als dass die Hochschule vorsorglich für jeden dieser Studiengänge die Zahl der maximal zu besetzenden Studienplätze (nicht etwa eine Mindestnote) festgelegt hat. Zum individuellen Problem kann der NC werden, wenn die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Plätze erheblich übersteigt. In diesem Fall vergeben die Hochschulen ihre Erstsemesterplätze im Rahmen gesetzlich festgelegter Quoten vor allem an die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Noten.

Bei den meisten Hochschulen und der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund wird zunächst in den so genannten Vorabquoten zugelassen. Diese sind reserviert für nicht Deutschen gleichgestellte ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, für Härtefälle (z. B. wegen einer sich ständig verschlimmernden Krankheit), für Zweitstudienbewerbungen (Ausnahme: Masterstudium nach Bachelorabschluss), für beruflich Qualifizierte, die sich für ein Studium ohne Abitur bewerben (siehe oben) und schließlich – aber nur bei den medizinischen Fächern und Pharmazie – für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für eine Tätigkeit als Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr verpflichtet haben. Die verbliebenen Studienplätze vergeben Hochschulen und ZVS im Rahmen einer Hochschul- und einer Wartezeitquote. Innerhalb der beiden Quoten werden alle Bewerbungen in eine Rangfolge gebracht, nach der so lange zugelassen wird, bis alle Plätze besetzt sind. Für jede nicht angenommene Zulassung rückt die rangnächste Bewerbung nach.

In der Hochschulquote kommt es in erster Linie auf die Durchschnittsnote an. Viele Hochschulen berücksichtigen aber zusätzliche fachspezifische Kriterien. Für manche Studiengänge addieren einzelne Hochschulen zu der in Punkte umgerechneten Durchschnittsnote weitere Punkte, wenn in den letzten Schulhalbjahren vor der Reifeprüfung bestimmte Schulfächer belegt worden sind, oder sie berücksichtigen zusätzlich einschlägige Praktika und andere Formen der fachrelevanten Berufserfahrung. Für andere Studiengänge muss ein spezieller fachbezogener Studierfähigkeitstest oder eine Eignungsfeststellungsprüfung absolviert werden.

In der Wartezeitquote ist die Durchschnittsnote dagegen nur ein nachrangiges Kriterium. Wichtig sind hier vor allem die Halbjahre, die seit dem Schulabschluss vergangen sind, wenn man während dieser Zeit an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert war. Wenn doch, werden die entsprechenden Semester von der Wartezeit abgezogen. Ob und wie oft man sich beworben hat, spielt für die Berücksichtigung von Wartezeit keine Rolle. Wer sich nur wegen der Statusvorteile einschreibt, weil das Wunschstudium wegen des NC nicht erreichbar war, sollte wissen, dass ein solches Parkstudium oft nicht nur die Zulassungschancen in der Wartezeitquote schmälert. Es kann auch die Förderung nach dem BAföG gefährden.

Wie funktioniert die Bewerbung?

Mit dem Reifezeugnis einer deutschen Schule bewirbt man sich direkt bei der anbietenden Berliner bzw. Brandenburger Hochschule oder – in bestimmten Fällen – bei der ZVS. Die ZVS ist zurzeit bundesweit mit der Vergabe der Erstsemesterplätze in Medizin, Zahnheilkunde, Veterinärmedizin und Pharmazie an deutsche und andere EU-Staatsangehörige beauftragt. Zusätzlich vergibt sie für einzelne Hochschulen Anfängerplätze in weiteren Studiengängen. Wer eine ausländische Hochschulreife hat, bewirbt sich bei vielen Hochschulen der Region über die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist).

Für die meisten Studiengänge werden Erstsemes-ter nur einmal jährlich zum Wintersemester zugelassen. Da dies aber nicht immer der Fall ist und manche Hochschulen ihre im Wintersemes-ter unbesetzt gebliebenen Plätze im folgenden Sommersemester vergeben, lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung der einschlägigen Webseiten der Hochschulen. Meist darf man sich pro Bewerbungsdurchgang und Hochschule bzw. bei der ZVS nur für einen einzigen Studiengang bewerben, aber diese Einschränkung gilt nicht überall. Auch die Bewerbung für Kombinations-Bachelorstudiengänge, die aus zwei oder drei Fächern zusammengesetzt sein können, ist an jeder Hochschule anders geregelt.

Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich bei der ZVS und auch bei einigen Hochschulen danach, ob man „Altabiturient“ ist (mit Abitur vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres) oder ob man die Schule erst im Frühjahr vor der Bewerbung abgeschlossen hat. Die ZVS und viele Hochschulen sehen heute eine Online-Bewerbung vor, wobei die erforderlichen Nachweise mancherorts erst zur Immatrikulation vorzulegen sind. Bewerbungen per Fax oder per E-Mail sind in der Regel ausgeschlossen. Auf jeden Fall muss die Bewerbung spätestens um 24 Uhr des letzten Tages der Bewerbungsfrist bei der Hochschule bzw. der ZVS eingegangen sein.

Struktur des Bachelorstudiums

In Bachelorstudiengängen gibt es anders als in den traditionellen Studiengängen keine aus vielen Teilprüfungen zusammengesetzte Abschluss-prüfung. Stattdessen finden vom 1. Semester an studienbegleitend Prüfungen statt, deren Benotungen in die Abschlussnote eingehen. Die wichtigsten Bestandteile der Bachelor- und Masterstudiengänge sind Module. Ist ein Modul erfolgreich absolviert, gibt es dafür außer Noten auch Punkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Diese Punkte werden an den Hochschulen z. B. als Leistungspunkte, Studienpunkte, ECTS-Punkte oder – wie international üblich – als Credits (cr) bezeichnet.

Für die Studienleistungen (workload) eines Semes-ters werden in allen Bologna-Teilnehmerstaaten unabhängig vom Studiengang und seinen tatsächlichen Anforderungen standardmäßig 30 cr veranschlagt. Ein Credit steht in der Regel für 30 Zeitstunden, so dass in den sechs Monaten eines Semesters, auf die sich Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit verteilen, mit 900 Studienstunden zu rechnen ist. Die vorlesungsfreie Zeit besteht nicht nur aus Semesterferien: In diesem Zeitraum müssen z. B. (Wiederholungs-) Prüfungen, Praktika und Blocklehrveranstaltungen absolviert und ggf. Hausarbeiten geschrieben werden.

Die meisten universitären Bachelorstudiengänge der Region Berlin-Brandenburg sind auf sechs Semester (180 cr) ausgelegt. Für Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen sind, wenn dazu längere Praxisphasen gehören, oft sieben Semester (210 cr) vorgesehen. Mono-Bachelorstudiengänge bestehen hauptsächlich aus einem Fach und dem für alle Bachelorstudiengänge obligatorischen Studienanteil, der Berufswissenschaften und/oder Schlüsselqualifikationen im Umfang von 30 cr vermittelt. Anders strukturiert sind Kombinations-Bachelorstudiengänge: Sie setzen sich meist zusammen aus einem Erst- bzw. Kernfach von 90 cr, einem Zweitfach von 60 cr oder zwei Nebenfächern (Modulangeboten) von 30 cr und einem berufsbezogenen Studienanteil von 30 bzw. 40 cr. In manchen Studiengängen hat das Erst- bzw. Kernfach einen Umfang von 80 cr oder von 120 cr und auch die Nebenfachkombination ist in bestimmten Fällen anders geregelt. In den Tabellen auf den folgenden Seiten sind Studiengänge und Kombinationsfächer aufgelistet, die mindestens 30 cr umfassen. Informationen über die berufsbezogenen Studienanteile und über so genannte Beifächer, die weniger als 30 cr ausmachen, sind den Hochschulwebseiten zu entnehmen.

Studienkosten und Studienfinanzierung

Die öffentlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg verlangen für grundständige Studiengänge keine Studiengebühren. Das gilt auch für konsekutive, aber nicht für weiterbildende Mas-terstudiengänge. Trotzdem ist das Studium nicht kostenlos: Für jedes Semester sind im Voraus Semestergebühren und -beiträge zu überweisen, die von Hochschule zu Hochschule variieren und derzeit bis zu ca. 350 Euro pro Halbjahr betragen können. In dieser Summe sind eine Verwaltungsgebühr der Hochschule, die vom Gesetz vorgesehenen Beiträge zur Studierendenschaft und zum örtlichen Studentenwerk sowie meist auch das Semesterticket enthalten. Damit können Berliner Studierende auf allen Linien des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Tarifbereich ABC und Studierende der Brandenburger Hochschulen sogar in ganz Brandenburg und in Berlin fah-ren. Die obligatorischen Semestergebühren und -beiträge können allenfalls teilweise und nur dann erlassen werden, wenn Studierende nachweislich am Studieren gehindert sind bzw. das Semesterticket nicht nutzen können (z. B. wegen längerer Krankheit oder eines Auslandspraktikums).

Wer die entsprechenden finanziellen und altersbezogenen Voraussetzungen erfüllt, kann Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Nach § 46 Abs. 5 BAföG dürfen alle Studieninteressierten, die vor der Bewerbung oder vor Studienbeginn wissen wollen, ob und ggf. wie hoch sie gefördert werden können, beim zuständigen BAföG-Amt einen Antrag auf Vorabentscheidung stellen. Während BAföG-Förderung nur teilweise, ein Studienkredit aber komplett plus Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden muss, sind Stipendien rückzahlungsfrei. Wer ein Stipendium bekommt, bestimmt der jeweilige Stipendiengeber, wobei es große Unterschiede gibt: Meist wird besonderes gesellschaftliches Engagement und/oder ein gutes schulisches Leistungsniveau erwartet.

Einstiegshilfen bei Studienbeginn

Um ihren Erstsemestern einen möglichst reibungslosen Einstieg in das Studium zu ermöglichen, geben sich die Hochschulen große Mühe. Schon vor dem eigentlichen Vorlesungsbeginn finden mancherorts Brückenkurse in Mathematik für technische, natur- oder wirtschaftswissenschaftliche Fächer statt, die den Start ins Studium erleichtern sollen. Andere Hochschulen bieten Vorkurse auch in Fächern wie Englisch, Informatik, Naturwissenschaften oder Rhetorik an.

Informationen und Beratung zu allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit einem Studium stehen nicht nur während der Bewerbungsfristen und bei Studienbeginn, sondern jederzeit zur Verfügung. Das Angebot der Hochschulen reicht von Schülerinformationstagen oder Tagen der offenen Tür über offene Sprechzeiten der Allgemeinen Studienberatung oder des Info-Service bis zu den Orientierungs- und Einführungsveranstaltungen und der Studienfachberatung zu Studienbeginn.


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