Akademische Grade

Die gebräuchlichsten akademischen Grade sind Bachelor, Master, Diplom und Magister sowie der Doktorgrad. Sie werden nach dem erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums (bzw. der Promotion) durch eine Urkunde verliehen. Das Recht zur Verleihung haben nur Universitäten, Technische Hochschulen, künstlerische Hochschulen, Fachhochschulen sowie staatlich anerkannte private Hochschulen. Einzelheiten sind in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt.