Ist Ihre Mutter oder Ihr Vater vor nicht allzu langer Zeit arbeitslos geworden oder hat aus einem sonstigen Grund aktuell ein deutlich geringeres Einkommen als im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung, so können Sie beantragen, dass bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens ausnahmsweise das Einkommen im Bewilligungszeitraum zugrundegelegt wird. Die Folge ist, dass Ihr Förderbetrag beim BAföG höher ausfällt. Für die Antragstellung gibt es ein eigenes Formular (Formblatt 7). Zusätzlich ist das Formblatt 3 auszufüllen. Entwickeln sich die Einkommensverhältnisse anders als im Antrag angegeben, so müssen Sie ggf. damit rechnen, dass das BAföG-Amt Geld von Ihnen zurückfordert. Hat der betroffene Elternteil ein zu hohes Einkommen prognostiziert, können Sie sich über eine BAföG-Nachzahlung freuen.