Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind im Volksmund vor allem unter dem Begriff Hartz IV bekannt. Es handelt sich um Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Ihr Ziel ist die Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Finanziert werden die Leistungen aus Steuergeldern. Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht oder nicht vollständig aus eigener Kraft sicherstellen kann, hat einen (ergänzenden) Anspruch auf ALG II. Sozialgeld dagegen können hilfebedürftige Personen erhalten, die selbst nicht erwerbsfähig sind (z. B. Kinder unter 15 Jahren), aber mit einem Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.
Da ein Studium dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden kann, schließt das Gesetz einen ALG-II-Anspruch für Studierende grundsätzlich aus. Dennoch gibt es ein paar Fälle, in denen Sie Leistungen erhalten können:
- Sie unterbrechen Ihr Studium vorübergehend wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindeserziehung (Urlaubssemester) und sind in dieser Zeit hilfebedürftig.
- Sie beantragen lediglich Leistungen für Ihr/e Kind/er.
- Es liegt ein Härtefall vor, der dazu berechtigt, ALG II als Darlehen zu erhalten.
- Sie beantragen in einer besonderen Lebenssituation einen Mehrbedarf oder eine einmalige Hilfe (Beispiele: Werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, Erstausstattung und Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattung einer Wohnung).
Anträge auf ALG II / Sozialgeld nimmt das Jobcenter / die ARGE am Hauptwohnsitz entgegen.