Auslands-BAföG

Wer im Ausland studieren möchte, kann Auslands-BAföG beantragen. Auch (Pflicht-)Praktika außerhalb Deutschlands werden gefördert.

Gehen Sie für ein oder zwei Semester ins Ausland, so werden diese Semester zusätzlich gefördert, beeinflussen die Förderungshöchstdauer Ihres Studiums im Inland also nicht. Neben den sonstigen BAföG-Voraussetzungen sind vor allem die nötigen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Darüber hinaus muss das Auslandsstudium dem Studium im Inland förderlich sein. Davon geht man in der Regel aus, wenn Sie vor dem Auslandsaufenthalt mindestens zwei Semester im Inland studiert haben und Leistungen, die Sie im Ausland erbringen, zumindest teilweise auf Ihr Inlandsstudium angerechnet werden können.

Bleiben Sie innerhalb der EU/Schweiz, so können Sie auch für einen längeren Auslandsaufenthalt oder ein komplettes Auslandsstudium BAföG erhalten.

Die Förderbeträge fallen im Ausland meist deutlich höher aus als im Inland. Das liegt daran, dass z. B. Zuschläge für Studiengebühren und Reisekosten gezahlt werden. Außerhalb der EU/Schweiz gibt es außerdem einen Auslandszuschlag, dessen Höhe sich nach dem Land richtet, in dem Sie studieren.

Auslands-BAföG sollten Sie mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt beantragen. Zuständig ist (meist) nicht das BAföG-Amt am Hochschulort, sondern das für „Ihr“ Land zuständige Auslands-BAföG-Amt. Sind Sie nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen für eine Auslandsförderung erfüllen, können Sie dies vorab vom Auslands-BAföG-Amt prüfen lassen (Vorabentscheid).