Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein großer Teil der Studienplätze in Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Dabei können neben der Abiturnote verschiedene weitere Kriterien eine Rolle spielen. Ein mögliches Kriterium sind Auswahlgespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern. Sie sollen Aufschluss geben über die Motivation und das Interesse der zukünftigen Studierenden sowie deren Erwartungen hinsichtlich des Studiengangs und des späteren Berufziels. Auch bei der Studienplatzvergabe nach Auswahlgesprächen muss allerdings die Abiturnote als Auswahlkriterium überwiegen. Von daher erhöht ein solches Gespräch die Zulassungschancen bei einer weniger guten Abiturnote nur unwesentlich.