Auswahlverfahren

Die meisten Erstsemesterstudienplätze werden von den Hochschulen – teilweise mit Unterstützung der Stiftung für Hochschulzulassung – nach komplizierten Auswahlverfahren vergeben.

Bei den meisten Fächern stellt die Abiturdurchschnittsnote das wichtigste Auswahlkriterium dar. Weitere Kriterien können z. B. einschlägige berufliche Ausbildungen oder praktische Tätigkeiten, einzelne Noten des Abiturzeugnisses, fachbezogene Studierfähigkeitstests oder Auswahlgespräche sein. Festgelegt werden die Kritieren und ihre Gewichtung von den Hochschulen. Die Abiturdurchschnittsnote muss die Reihenfolge der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber allerdings immer überwiegend bestimmen.

Unabhängig von der Abiturnote und den sonstigen Kriterien wird ein bestimmter Prozentsatz der verfügbaren Studienplätze allein über das Kriterium Wartezeit vergeben.

Setzen Studienfächer besondere Begabungen, Fähigkeiten oder Sprachkenntnisse voraus, so müssen diese vor Studienbeginn in Eignungsprüfungen oder Sprachtests nachgewiesen werden. Bei Künstlerischen Hochschulen können Bewerber zuweilen sogar unabhängig von der Hochschulzugangsberechtigung allein aufgrund ihrer Eignung für das gewünschte Fach zugelassen werden.