BAföG-Amt

Die BAföG-Ämter heißen eigentlich Ämter für Ausbildungsförderung. Ihre Aufgabe ist die Realisierung der staatlichen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Angesiedelt sind die Ämter meist bei den Studentenwerken, in der Region Berlin-Brandenburg sind dies die Studentenwerke Berlin, Potsdam und Frankfurt (Oder). Die Zuständigkeit richtet sich beim normalen Inlands-BAföG nach dem Standort der Hochschule, die Sie besuchen (wollen). Möchten Sie Auslands-BAföG beantragen, entscheidet das Land, in dem Sie studieren oder ein Praktikum absolvieren wollen über die Zuständigkeit. Für jedes Land ist bundesweit ein Auslands-BAföG-Amt zuständig.

In den BAföG-Ämtern wird Ihr BAföG-Antrag nicht nur bearbeitet, Sie erhalten auch die nötigen Antragsformulare und können sich in BAföG-Fragen beraten lassen.