Der BAföG-Bedarf ist der Betrag, den Sie maximal als Förderbetrag erhalten können. Er setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag (373 Euro), einer Wohnpauschale (49 Euro, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen, und 224 Euro, wenn Sie nicht bei ihren Eltern wohnen) und einem Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung (62 und 11 Euro). Der Versicherungszuschlag wird allerdings nur dann berücksichtigt, wenn Sie selbst beitragspflichtig versichert sind, also keine Familienversicherung über Ihre Eltern besteht. Für Studierende, die bei Ihren Eltern wohnen, ergibt sich insgesamt ein Höchstsatz von 495 Euro im Monat, Studierende mit eigener Unterkunft werden mit maximal 670 Euro gefördert.
Wer ein Kind hat, kann zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Beim Auslands-BAföG werden über den Bedarf zur Deckung des Lebensunterhalts hinaus weitere Zuschläge gezahlt.
Beachten Sie, dass ggf. Ihr eigenes Einkommen sowie das Einkommen Ihrer Eltern und Ihres Ehepartners bzw. Lebenspartners auf den Bedarf angerechnet werden. Haben Sie Vermögen, so kann auch dieses den Bedarf mindern.