Der BAföG-Bedarf ist der Betrag, den Sie maximal als Förderbetrag erhalten können. Er setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag, einem Mietzuschlag und einem Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Der Grundbetrag liegt bei 414 Euro, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen und bei 512 Euro, wenn Sie eine eigene Bleibe haben. Liegt Ihre Miete bei dieser Bleibe über 146 Euro, können Sie bis zu 72 Euro als Mietzuschlag erhalten. Leben Sie bei Ihren Eltern, so ist kein gesonderter Mietzuschlag vorgesehen. Gleiches gilt für den Versicherungszuschlag, wenn eine Familienversicherung über Ihre Eltern besteht. Sind Sie dagegen selbst beitragspflichtig krankenversichert, erhöht sich Ihr Bedarf um insgesamt 64 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung. Für Studierende, die bei Ihren Eltern wohnen, ergibt sich insgesamt ein Höchstsatz von 478 Euro im Monat, Studierende mit eigener Unterkunft werden mit maximal 648 Euro gefördert.
Wer ein Kind hat, kann zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Beim Auslands-BAföG werden über den Bedarf zur Deckung des Lebensunterhalts hinaus weitere Zuschläge gezahlt.
Beachten Sie, dass ggf. Ihr eigenes Einkommen sowie das Einkommen Ihrer Eltern und Ihres Ehepartners auf den Bedarf angerechnet werden. Haben Sie Vermögen, so kann auch dieses den Bedarf mindern.