BAföG

Die Abkürzung "BAföG" steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Im Volksmund wird sie aber auch und vor allem benutzt, um die Förderung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern als solche zu bezeichnen. Eingeführt wurde diese in den 70er Jahren. Seitdem gab es immer wieder Gesetzesänderungen, zuletzt zum 1. August 2008 mit der 22. BAföG-Novelle. Für das Wintersemester 2010/11 hat die Bundesregierung erneut eine Reform angekündigt. Realisiert wird die Förderung von den BAföG-Ämtern, die bei den Studentenwerken angesiedelt sind. (Für Schülerinnen und Schüler sind die Bezirks- bzw. Stadtverwaltungen zuständig.)

Im Jahr 2008 wurden in Berlin 22.500 und in Brandenburg 8.900 Studierende mit BAföG gefördert. Die Gefördertenquote lag damit bei 28 bzw. 31 %. Die Höhe der Förderung betrug bei Studierenden im gesamten Bundesgebiet durchschnittlich 398 Euro im Monat.

Nicht mit dem Schüler- und Studierenden-BAföG zu verwechseln ist das sog. „Meister-BAföG“. Hier handelt es sich um die Aufstiegsfortbildung für Berufstätige nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).