Bankdarlehen (BAföG)

BAföG wird lediglich dann als verzinsliches Bankdarlehen geleistet, wenn Sie

  • Studienabschlusshilfe beantragt haben,
  • ausnahmsweise noch für eine zweite Hochschulausbildung BAföG erhalten können (Ein Masterstudium nach einem Bachelorstudium wird "normal" gefördert, sofern der Bachelorabschluss bisher Ihr einziger Hochschulabschluss ist!) oder
  • einen Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund vollzogen haben. In diesem Fall gibt es das Bankdarlehen in den Semestern, die auf das neue Studium angerechnet werden.

Die Höhe des Förderbetrages wird vom BAföG-Amt nach den üblichen BAföG-Regeln ermittelt wird. Anschließend wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, einen Darlehensvertrag mit der KfW-Privatkundenbank abzuschließen, von der Sie dann das Geld ausgezahlt bekommen. Wenn Sie möchten, können Sie das Darlehen der Höhe nach begrenzen. Die Rückzahlung des Bankdarlehens beginnt – anders als beim Staatsdarlehen – bereits ein halbes Jahr nach der letzten Auszahlung. Monatlich sind mindestens 105 Euro zurückzuzahlen. Eine Möglichkeit des Teilerlasses der Darlehensschuld ist nicht vorgesehen.

Studierende, die BAföG als Bankdarlehen beziehen, können seit dem 1.1.2009 Wohngeld beantragen.