Verlegen Sie für das Studium Ihren Hauptwohnsitz nach Berlin oder eine Hochschulstadt in Brandenburg, erhalten Sie auf Antrag ein Begrüßungsgeld (in Brandenburg an der Havel: Wohnsitzprämie; in Cottbus: Erstwohnsitzmodell). Voraussetzung ist, dass Sie in derselben Stadt wohnen, in der Sie studieren. Die konkreten Regelungen zum Begrüßungsgeld variieren von Stadt zu Stadt, meist werden jedoch pro Semester 50 Euro oder im Jahr 100 Euro gezahlt, in Cottbus sind es pro Studienjahr 150 Euro. Studierende in Frankfurt (Oder) bekommen statt einer Geldprämie einmalig den Semesterbeitrag erlassen (ca. 200 Euro). Den Antrag können Sie beim Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohn- und Hochschulort stellen. In Potsdam geht der Antrag an das Studentenwerk. Die Formulare finden Sie jeweils im Internet.
Das Begrüßungsgeld soll ein Anreiz für Studierende sein, ihren Hauptwohnsitz an den Hochschulort zu verlegen und ihn nicht – wie häufig üblich – bei den Eltern zu belassen. Hintergrund ist, dass Kommunen, die mit hohen Bürgerzahlen aufwarten können, mehr Geld aus dem Länderfinanzausgleich erhalten. Da Studierende an Hochschulorten einen relevanten Anteil der Bevölkerung ausmachen, wird besonders um sie geworben.
Ein weiterer Weg, auf die Wahl des Hauptwohnsitzes Einfluss zu nehmen, ist die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Diese geht auch Studierende in der Region an, zumindest wenn sie vorhaben, ihren Nebenwohnsitz in Berlin, Potsdam oder Cottbus zu begründen.