Behindertenbeauftragte

An allen Hochschulen der Region gibt es eine/n Beauftragte/n für die Angelegenheiten behinderter und chronisch kranker Studierender. Er/Sie ist nicht nur Anlaufstelle für die Studierenden selbst, sondern setzt sich außerdem innerhalb der Hochschule für ihre Interessen ein (z. B. Planung und Durchführung von baulichen und technischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit).

In der Beratung kann es u. a. um folgende Themen gehen:

  • Vorbereitung und Planung des Studiums
  • Bewerbung um einen Studienplatz
  • Finanzierung sachlicher und persönlicher Hilfen
  • Unterstützung bei Anträgen auf Nachteilsausgleich
  • Soziale Integration