Bewilligungszeitraum (BAföG)

BAföG wird nicht für das gesamte Studium bewilligt, sondern jeweils für einen bestimmten Bewilligungszeitraum. Dieser beginnt in der Regel mit dem offiziellen Semesterbeginn (also nicht mit dem Beginn der Vorlesungszeit), sofern spätestens in diesem Monat der BAföG-Antrag beim BAföG-Amt eingereicht wird. Reichen Sie den Antrag erst später ein, beginnt der Bewilligungszeitraum mit dem Antragsmonat. Normalerweise wird über Ihren BAföG-Anspruch in den kommenden zwölf Monaten entschieden. Das BAföG-Amt kann den Bewilligungszeitraum aber auch verkürzen, wenn dies aus rechtlichen oder verwaltungstechnischen Gründen geboten ist (z. B. wenn Sie in Kürze Auslands-BAföG beantragen werden oder eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises beantragt haben).

Bedeutung hat der Bewilligungszeitraum vor allem für die Anrechnung Ihres eigenen Einkommens auf den BAföG-Bedarf. So ist nicht etwa das monatliche Einkommen entscheidend, sondern das im Bewilligungszeitraum erzielte Gesamteinkommen, welches dann auf die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums umgelegt wird.