Bildungsinländer besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit, haben ihre Hochschulzugangsberechtigung aber an einer deutschen Schule erworben. Sie werden deutschen Studienbewerberinnen und -bewerbern gleichgestellt und müssen sich deshalb bei den gleichen Stellen für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben wie diese. Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich dagegen in der Regel über uni-assist bei ihren Wunsch-Hochschulen.