Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, mit dem Studierende ihre Ausbildung finanziell absichern und besonderen Ausbildungsaufwand decken können, der bei der Berechnung des BAföG nicht berücksichtigt wird. Die Förderbestimmungen des Kredits werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung festgelegt, das jedes Jahr eine bestimmte Geldsumme für den Kredit zur Verfügung stellt. Für die eigentliche Kreditvergabe ist das Bundesverwaltungsamt zuständig, an das auch der Antrag zu richten ist. Erfüllen Sie die nötigen Voraussetzungen, vermittelt Ihnen das Amt einen Darlehensvertrag mit der KfW-Privatkundenbank, welche das Geld dann an Sie auszahlt. Der günstige Zinssatz ist möglich, weil der Bund gegenüber der KfW für die Rückzahlung aller ausgezahlten Bildungskredite bürgt.
Den Bildungskredit erhalten Sie unabhängig von Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen und dem Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern. Auch spielt keine Rolle, ob Sie BAföG erhalten oder nicht. Allerdings müssen Sie eine Altersgrenze einhalten: Den Bildungskredit erhalten Sie nur bis zu dem Monat, in den Ihr 36. Geburtstag fällt. Studierende im Bachelorstudium müssen das erste Studienjahr absolviert haben. Eine Förderung über das 12. Hochschulsemester hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich. Studierende im Teilzeitstudium werden nicht unterstützt. Liegen alle nötigen Voraussetzungen vor, werden auch studienbegleitende Praktika und Auslandssemester gefördert.
Über einen Zeitraum von 24 Monaten können Sie eine Kreditsumme von maximal 7.200 Euro erhalten. Wie viele Raten zu 100, 200 oder 300 Euro Ihnen ausgezahlt werden, bestimmen Sie. Statt oder neben den monatlichen Raten ist auch eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbedingte Anschaffungen möglich, sofern die Gesamtsumme des Kredits nicht überschritten wird. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Pro Monat sind dann 120 Euro an die KfW zu überweisen.