Bundesfreiwilligendienst

Zum 1.7.2011 wurde in Deutschland der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Er ist einerseits Nachfolger des Zivildienstes und weist zugleich in vielen Punkten Parallelen zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales und Ökologisches Jahr) auf. Männer und Frauen nahezu jeden Alters können sich für 12 Monate (ggf. auch nur für 6 Monate, höchstens für 24 Monate) verpflichten, sich z. B. in einer sozialen oder ökologischen Einrichtung ihrer Wahl für die Allgemeinheit zu engagieren, ohne dafür ein Arbeitsentgelt zu erhalten. Im Unterschied zum freiwilligen Engagement z. B. in Vereinen ist der Bundesfreiwilligendienst eine Vollzeitbeschäftigung. Wer über 27 Jahre alt ist, kann den Dienst auch in Teilzeit absolvieren, verpflichtend sind jedoch mindestens 20 Stunden pro Woche. Gezahlt wird ein monatliches Taschengeld von maximal 300 Euro. Außerdem stellen viele Einrichtungen freie Kost und Logis zur Verfügung. Ansprechpartner zum neuen Dienst gibt es beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (ehemals Bundesamt für Zivildienst).