In bestimmten Fällen können Sie BAföG erhalten, ohne dass das Einkommen Ihrer Eltern berücksichtigt wird (Auflistung nicht abschließend):
- Sie beginnen das Studium nach Ihrem 30. Geburtstag und haben einen gesetzlich anerkannten Grund, trotz Überschreitens der Altersgrenze noch gefördert zu werden.
- Sie haben vor Aufnahme des Studiums eine Berufsausbildung absolviert und waren danach (!) noch mindestens drei Jahre erwerbstätig. Mit der Berufsausbildung zusammen müssen Sie auf sechs Jahre kommen.
- Sie waren nach Ihrem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre erwerbstätig.
In den Zeiten der Erwerbstätigkeit müssen Sie ein Mindesteinkommen erzielt haben. Auch bestimmte andere Zeiten werden berücksichtigt (z. B. Kindeserziehung, Arbeitslosigkeit, Wehr- und Zivildienst).