Exmatrikulation

Im Gegensatz zur Immatrikulation ist die Exmatrikulation die Streichung aus der Liste („Matrikel”) der Studierenden. Nach der Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie z. B. für eine spätere Wiedereinschreibung an einer deutschen Hochschule benötigen. Ohne eigenen Antrag können Sie exmatrikuliert werden, wenn Sie z. B. eine Prüfung endgültig nicht bestanden oder es versäumt haben, sich rechtzeitig zurückzumelden (Zwangsexmatrikulation).