Als Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht die fachgebundene Hochschulreife im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife nur das Studium in Studiengängen einer bestimmten Fachrichtung. Die Einschränkung gilt allerdings nur für Universitäten, nicht für Fachhochschulen.
Die fachgebundene Hochschulreife darf nicht mit der Fachhochschulreife verwechselt werden.