Wollen Sie das Studienfach wechseln, so können Sie weiterhin (oder auch erstmals) BAföG erhalten, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie vollziehen den Fachwechsel spätestens nach dem 3. Fachsemester und haben einen wichtigen Grund, warum Sie das bisherige Studium nicht fortsetzen wollen oder können. (Anerkannt sind insbesondere die Gründe Eignungsmangel und Neigungswandel.)
- Sie haben keine Wahl, ob Sie das bisherige Studium fortsetzen, weil ein unabweisbarer Grund Sie zu einem Wechsel zwingt. (Beispiel: Sie sind Sportstudent und sitzen nach einem Unfall im Rollstuhl.)
In beiden Fällen muss der Fachrichtungswechsel begründet werden, und zwar auch dann, wenn Sie im ersten Studium gar kein BAföG erhalten haben. Einzige Ausnahme: Sie wechseln erstmals aus wichtigem Grund nach dem 1. oder 2. Semester die Fachrichtung. In diesem Fall genügt es, wenn Sie das BAföG-Amt lediglich über den Wechsel informieren.
Die Folge eines Fachrichtungswechsels ist, dass die im alten Studiengang „verbrauchten“ Semester auf das neue Studium angerechnet und nur noch mit einem verzinslichen Bankdarlehen gefördert werden. In dem oder den letzten Semestern des neuen Studiengangs bekommen Sie also kein reguläres BAföG mehr. Sie können die Fachrichtung auch mehrfach wechseln, haben dann jedoch umso mehr Darlehenssemester vor sich. Entscheiden Sie sich im Anschluss an ein Bachelorstudium noch für ein Masterstudium, haben Sie wieder Anspruch auf die normale Förderung (50% Zuschuss, 50% Staatsdarlehen), auch wenn Sie im Bachelorstudium zuletzt das Bankdarlehen bezogen haben.
Stuft man Sie im neuen Studiengang aufgrund der bisherigen Leistungen in ein höheres Fachsemester ein mit der Folge, dass der Fachwechsel nicht zu einer Verlängerung der Studienzeit führt, so liegt kein Fachrichtungswechsel, sondern bloß eine Schwerpunktverlagerung vor, die keine weiteren Auswirkungen auf Ihre Förderung hat.
Während des Masterstudiums ist ein Fachrichtungswechsel nicht möglich bzw. mit einem Verlust der Förderung verbunden.
Die Bundesregierung plant, die Folge der Darlehensförderung nach einem Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund abzuschaffen. Ob und wann die neue Regelung Gesetz wird, bleibt abzuwarten.