Ein Wechsel des Studienfachs während des Studiums ist bei zulassungsbeschränkten Fächern aus verschiedenen Gründen schwierig. Der Wechsel in einNumerus clausus (NC)en zulassungsbeschränkten Studiengang erfordert immer eine neue Bewerbung. Deren Erfolg hängt meist von der Abiturdurchschnittsnote und von den weiteren Kriterien des jeweiligen Auswahlverfahrens ab und ist entsprechend unsicher. Weil die meisten Studiengänge nur zum Wintersemester beginnen, ist ein Fachwechsel oft nur mit einem Zeitverlust von einem Jahr möglich. Manche Universitäten begrenzen den Wechsel von Fächern in Kombinations-Bachelorstudiengängen zeitlich und verlangen bei einem zu späten Wechsel eines Kombinationsfachs eine vollständige Neubewerbung, also auch den Austausch des Haupt- bzw. Kernfachs.
Zu den Folgen für die BAföG-Förderung siehe den Eintrag zum Fachrichtungswechsel.
Studierende, die im bisherigen Studiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, sollten sich bei der Studienberatung rechtzeitig informieren, ob unter diesen Voraussetzungen ein Fach- oder Hochschulwechsel überhaupt möglich ist. Bei einem Wechsel in fachlich verwandte Studiengänge ist möglicherweise vor der Bewerbung die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen erforderlich.