Famulatur

In Deutschland schreibt die Approbationsordnung für Ärzte bzw. Apotheker ein Praktikum (Famulatur) von viermonatiger (Medizin) bzw. achtwöchiger (Pharmazie) Dauer vor. Die Famulatur muss während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden; ein Anspruch auf Gehalt besteht nicht.