Förderungshöchstdauer (BAföG)

Die Förderungshöchstdauer gibt an, wie lange Sie für Ihr Studium BAföG erhalten können. Üblicherweise entspricht die Förderungshöchstdauer der Regelstudienzeit, die für Ihren Studiengang vorgesehen ist. Ein Auslandsstudium bis zu einem Jahr bleibt unberücksichtigt, wird also zusätzlich gefördert. Sprachsemester verlängern die Dauer der Förderung.

Verzögert sich Ihr Studium, so können Sie in bestimmten Fällen beantragen, dass Sie über die Förderungshöchstdauer hinaus mit BAföG gefördert werden:

  • Sie sind im Verzug mit Ihrem Studium, weil Sie (nach Vorlage des Leistungsnachweises) längere Zeit krank waren. (Achtung: Wenn Sie länger als drei Monate krank sind, müssen Sie sich beurlauben lassen.)
  • Sie arbeiten (nach Vorlage des Leistungsnachweises) in gesetzlich vorgesehenen Gremien der Hochschule mit.
  • Sie haben erstmalig die Abschlussprüfung nicht bestanden.
  • Ihr Studium hat sich (nach Vorlage des Leistungsnachweises) behinderungsbedingt verzögert.
  • Sie konnten den Zeitplan für Ihr Studium nicht einhalten, weil Sie (nach Vorlage des Leistungsnachweises) schwanger geworden sind oder für Kinder unter zehn Jahren gesorgt haben.
  • Darüber hinaus werden Sie länger gefördert, wenn Sie berechtigt waren/sind, den Leistungsnachweis später vorzulegen.

Verlängert sich Ihr Studium wegen einer Schwangerschaft, der Erziehung von Kindern oder aufgrund einer Behinderung, werden die zusätzlichen Semester in Form eines Vollzuschusses gefördert.