Gasthörer sind Personen, die gegen eine Gebühr Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besuchen, ohne als Studentin oder Student eingeschrieben zu sein. Die Gebühr richtet sich meist nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen. Ob die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung möglich ist, entscheidet der jeweils zuständige Hochschullehrer oder sonstige Dozent, dessen Zustimmung im Vorfeld (z. B. durch Eintrag auf einer Gasthörerkarte) einzuholen ist. Kommt es zu Platzproblemen bei Lehrveranstaltungen oder ist die Teilnehmerzahl von vornherein begrenzt, haben Studierende Vorrang.
Gasthörer bekommen weder einen Studierendenausweis noch ein Semesterticket und dürfen in der Regel keine Prüfungen ablegen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Gasthörerstatus wird aber bescheinigt. Doch Vorsicht: Derartige Bescheinigungen sind nicht an jeder Hochschule auf ein späteres Studium anrechenbar.
Immatrikulierte Studierende, die an einer anderen Hochschule ergänzende Lehrveranstaltungen belegen wollen, werden nicht als Gasthörer, sondern als Nebenhörer registriert. Für Studierende, die an ihrer eigenen Hochschule zusätzlich Veranstaltungen anderer Fächer besuchen möchten, ist kein besonderer Status vorgesehen.