Mit der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife und der Fachhochschulreife erwerben Sie jeweils die Berechtigung zum Hochschulstudium. Dabei entscheidet die Art des Schulabschlusses darüber, an welchen Hochschulformen bzw. in welchem Fächerspektrum ein Studium möglich ist: Während die allgemeine Hochschulreife zum Studium sämtlicher Fächer an Universitäten und Fachhochschulen berechtigt, beschränkt die fachgebundene Hochschulreife das Studium an Universitäten auf ein bestimmtes Fächerspektrum. Mit der Fachhochschulreife können Sie in Berlin und Brandenburg nur an Fachhochschulen studieren.
Ein Recht auf unmittelbare Zulassung zum Studium ist mit der Hochschulzugangsberechtigung allerdings nicht verbunden. Welche weiteren Voraussetzungen im Rahmen einer Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen sind, ist vom jeweiligen Auswahlverfahren abhängig. Zuweilen sind auch bei der Immatrikulation Nachweise zu erbringen, z. B. über den Erwerb von Sprachkenntnissen. Bei künstlerischen Studiengängen und im Fach Sport entscheidet das Ergebnis einer Eignungsprüfung über die Zulassung zum Studium. An künstlerischen Hochschulen ist es manchmal sogar möglich, ohne Hochschulzugangsberechtigung allein aufgrund der künstlerischen Begabung aufgenommen zu werden. Haben Sie sich bereits beruflich qualifiziert, kommt ein Studium ohne Abitur auch in anderen Fächern in Betracht.