Immatrikulation

Mit der Immatrikulation bzw. der Einschreibung in die Liste der Studierenden („Matrikel“) werden Sie Mitglied der Hochschule – mit allen Rechten und Pflichten eines Studierenden. Die Immatrikulation muss fristgerecht beim Studierendensekretariat beantragt werden; das Antragsformular können Sie meist von den Webseiten der jeweiligen Hochschule herunterladen.

Ein Antrag auf Immatrikulation ist nur erfolgreich, wenn alle Voraussetzungen dafür nachgewiesen sind. Dazu gehören die Vorlage einer anerkannten Hochschulzugangsberechtigung im Original, bei Numerus-clausus-Fächern ein Zulassungsbescheid, ggf. der Nachweis eines Praktikums oder bestimmter Fremdsprachenkenntnisse, auf jeden Fall aber ein Beleg über die Zahlung der Semestergebühren. Außerdem muss man mit einer Bescheinigung nachweisen, dass man krankenversichert oder von der Pflicht zur Krankenversicherung befreit ist.