Studierende, die mit einem oder mehreren eigenen Kindern unter 10 Jahren zusammenleben, können zusätzlich zu ihrem regulären BAföG einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Er beträgt für das erste Kind 113 Euro und für jedes weitere Kind 85 Euro. Anders als beim sonstigen Studierenden-BAföG werden die Beträge als Vollzuschuss geleistet. Bei zusammenlebenden Studentenpaaren kann nur ein Elternteil den Zuschlag erhalten. Für den Antrag steht ein eigenes Formular (Anlage 2 zu Formblatt 1) zur Verfügung.
Andere staatliche Leistungen für das/die Kind/er schließen den Erhalt des Kinderbetreuungszuschlages nicht aus. Auch spielt keine Rolle, ob und inwiefern den studierenden Eltern tatsächlich Kosten für die Kinderbetreuung entstehen. Das ausgezahlte Geld wird in aller Regel nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt.