Wer in Berlin sein Kind in einer Kindertagesstätte unterbringen möchte, benötigt einen Kita-Gutschein. Der Gutschein ist ein Bescheid vom Amt, in dem Art und Umfang des Betreuungsanspruchs festgeschrieben sind. Er kann bei allen Trägern von Tageseinrichtungen eingelöst werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land Berlin getroffen haben. Die Träger rechnen die entstehenden Kosten dann mit dem zuständigen Jugendamt ab. Für die Familien selbst bedeutet der Gutschein eine Garantie, dass der Kita-Platz aus öffentlichen Mitteln mitfinanziert wird.
Um den Kita-Gutschein zu erhalten, muss man sich spätestens zwei Monate vor Beginn der gewünschten Betreuung beim Bezirksamt (Jugendamt) am Wohnsitz für einen Kita-Platz anmelden. Dazu gehört auch die Darlegung der eigenen Einkommenssituation. Formulare stehen zum Download auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung. Sämtliche Unterlagen können per Post an das Jugendamt geschickt werden.