Für Studierende besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Können Sie noch über Ihre Eltern familienversichert sein, so ruht die Pflichtversicherung während dieser Zeit. Wer privat versichert ist, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Versicherungspflicht besteht bis zum 30. Geburtstag bzw. bis zum Ende des 14. Fachsemesters. Schließen Sie Ihr Studium vorher ab, endet die Pflichtversicherung einen Monat nach dem Abschluss des (letzten) Prüfungssemesters. In bestimmten Fällen (z. B. Schwangerschaft, Kindeserziehung, Behinderung, Krankheit) können Sie beantragen, dass die Pflichtversicherung auch über den 30. Geburtstag oder das 14. Fachsemester hinaus für einen begrenzten Zeitraum aufrechterhalten wird.
Der Vorteil der Versicherung als Student/in ist, dass der Versicherungsbeitrag relativ niedrig ist. Seit Juli 2009 liegt er bei 53,40 Euro im Monat. Hinzu kommen noch ein paar Euro für die Pflegeversicherung. Der Beitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Seit Anfang 2010 erheben allerdings einige Kassen von allen Versicherten einen zusätzlichen Beitrag von 8 Euro.
Überschreiten Sie die Alters- oder Semestergrenze, endet die Pflichtversicherung und Sie haben die Möglichkeit, sich innerhalb der folgenden drei Monate freiwillig zu versichern. Tun Sie dies nicht, bleibt nur die Möglichkeit einer privaten Versicherung.