Zu den künstlerischen Hochschulen gehören insbesondere Hochschulen für Bildende Kunst, Musikhochschulen, Hochschulen für Schauspielkunst, Filmhochschulen und Hochschulen, die - wie die Universität der Künste Berlin - mehrere künstlerische Bereiche unter einem Dach vereinen. Nur wenige künstlerische Hochschulen in Deutschland besitzen das Promotionsrecht, sind also Universitäten gleichgestellt.
In Berlin und Brandenburg bieten staatliche und private Hochschulen die Möglichkeit, künstlerische Fächer zu studieren. Nicht immer ist eine formale Hochschulzugangsberechtigung für die Zulassung zum Studium erforderlich. Wer eine (besondere) künstlerische Begabung mitbringt, kann zuweilen auch ohne Hochschulreife das Studium aufnehmen. Die Bewerbung an einer künstlerischen Hochschule erfordert eine langfristige und intensive künstlerische Vorbereitung auf die oft mehrteiligen Eignungsprüfungen.